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EUDR-Journal · Grundlagen

EUDR-Länderrisiko: alle Länder nach Durchführungsverordnung (EU) 2025/1093

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Die Einstufung Ihres Erzeugerlandes ist die erste Zahl, die über Ihren Aufwand entscheidet. Bei geringem Risiko dürfen Sie zwei der aufwendigsten Schritte überspringen, bei hohem Risiko liegt die Mindestkontrollquote bei 9 Prozent der Unternehmen und zusätzlich 9 Prozent der Menge, gegenüber 3 Prozent bei normalem und 1 Prozent bei geringem Risiko. Beides hängt an einer Liste mit zwei Teilen im Anhang der Durchführungsverordnung.

Diese Seite enthält beide Listen im Wortlaut des Amtsblatts, die Folgen je Stufe mit Artikelbezug, ein Änderungsprotokoll und alle 197 Länder alphabetisch mit ISO-Code, auch als Excel-Datei. Stand: 18. Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze
  • Vier Länder haben hohes Risiko: Belarus, Demokratische Volksrepublik Korea, Myanmar und die Russische Föderation. 140 Länder haben geringes Risiko, darunter alle 27 Mitgliedstaaten der EU, die Vereinigten Staaten, China, Kanada, Indien, Japan und Vietnam.
  • Alle übrigen Länder haben nach Artikel 1 Absatz 2 der Durchführungsverordnung normales Risiko; eine eigene Liste dafür gibt es nicht. Brasilien, Indonesien, Malaysia, Côte d'Ivoire, Kamerun, Kolumbien und Peru stehen deshalb in keiner der beiden Listen.
  • Geringes Risiko heißt nicht, dass keine Pflichten bestehen. Sorgfaltserklärung, Geodaten, Legalitätsprüfung und Sorgfaltspflichtregelung bleiben (Sonderregel für Kleinst- und Kleinprimärerzeuger: Artikel 4a). Entfallen können allein die Risikobewertung nach Artikel 10 und die Risikominderung nach Artikel 11.
  • Maßgeblich ist das Erzeugungsland des Rohstoffs, nicht der Sitz Ihres Lieferanten. Holz aus Brasilien, gekauft bei einem niederländischen Händler, bleibt normales Risiko.
  • Die Stufe steuert auch die Kontrolldichte: mindestens 9 Prozent der betroffenen Unternehmen und 9 Prozent der Menge bei hohem Risiko, 3 Prozent bei normalem, 1 Prozent bei geringem Risiko, und zwar je Rohstoff getrennt.
  • Rechtsgrundlage ist die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1093 vom 22. Mai 2025, in Kraft seit dem 26. Mai 2025. Das Europäische Parlament hat am 9. Juli 2025 in einer Entschließung erklärt, die Durchführungsverordnung überschreite die Durchführungsbefugnisse, und ihre Aufhebung gefordert. Die Entschließung bindet die Kommission nicht; die Liste gilt unverändert.

Stand: 18. Oktober 2026. Rechtsgrundlage: Durchführungsverordnung (EU) 2025/1093 vom 22. Mai 2025 (ABl. L vom 23. Mai 2025); Verordnung (EU) 2023/1115 in der Fassung der Verordnung (EU) 2025/2650.

Weltkarte mit der EUDR-Risikoeinstufung der Länder nach Durchführungsverordnung (EU) 2025/1093

Die Karte zeigt die Einstufung nach dem Anhang; maßgeblich ist der Text. Die Kartengrundlage zeigt den Südsudan (geringes Risiko) als Teil des Sudan (normales Risiko) und das Kosovo (normales Risiko) als Teil Serbiens (geringes Risiko); 23 Länder mit geringem Risiko, darunter Katar und viele Inselstaaten, haben keine eigene Fläche; grau sind zehn Gebiete, die der Anhang nicht eigens nennt, etwa Grönland und Hongkong. Karte als SVG öffnen (790 KB). Kartengeometrie aus pygal_maps_world 1.0.2 (LGPL), Füllfarben nach dem Anhang der DVO (EU) 2025/1093.

Die drei Stufen und woher sie kommen

Artikel 29 Absatz 1 der EUDR führt ein dreistufiges System ein. Länder oder Landesteile gelten als Länder mit hohem Risiko, wenn ein außergewöhnlich hohes Risiko festgestellt wird, dass dort Rohstoffe erzeugt werden, bei denen die Erzeugnisse gegen Artikel 3 Buchstabe a verstoßen. Als Länder mit geringem Risiko gelten sie, wenn ausreichende Gewähr dafür besteht, dass solche Fälle die Ausnahme sind. Alles dazwischen ist normales Risiko.

Am 29. Juni 2023 wurde zunächst allen Ländern ein normales Risiko zugeordnet. Die Kommission musste die Abweichungen nach oben und nach unten durch Durchführungsrechtsakt festlegen. Das ist mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1093 vom 22. Mai 2025 geschehen, veröffentlicht im Amtsblatt der Reihe L am 23. Mai 2025 und nach Artikel 2 am dritten Tag danach in Kraft getreten, also am 26. Mai 2025.

Nach Artikel 29 Absatz 3 und Erwägungsgrund 4 der Durchführungsverordnung stützt sich die Einstufung in erster Linie auf quantitative Daten, vor allem aus der Weltwalderhebung der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen; berücksichtigt werden auch die Kriterien aus Artikel 29 Absatz 4. Erwägungsgrund 4 verweist außerdem auf die Mitteilung der Kommission über den strategischen Rahmen für die internationale Zusammenarbeit (ABl. C/2024/6604); danach wird einer überwiegenden Mehrheit der Länder weltweit ein geringeres Risiko zugeschrieben. Das erklärt die Verteilung: 140 zu 4.

Zwei Punkte aus der Verordnung. Erstens: Die Einstufung kann nach Artikel 29 Absatz 1 auch Landesteile betreffen, die Kommission hat davon in der aktuellen Liste aber keinen Gebrauch gemacht. Es gibt bisher kein Land, das regional unterschiedlich eingestuft ist. Zweitens: Die Liste wird nach Artikel 29 Absatz 2 überprüft und aktualisiert, sooft es nötig ist. Eine Änderung kommt also nicht zu einem festen Termin, sondern als neuer Durchführungsrechtsakt.

Die drei Risikostufen der EUDR mit den jeweiligen Folgen für Sorgfaltspflicht und Kontrollen

Länder mit hohem Risiko

Vier Einträge, unverändert seit dem 26. Mai 2025.

Land (Wortlaut des Anhangs)Gebräuchlicher NameFolge
BelarusBelarus, WeißrusslandVolle Sorgfaltspflicht, verstärkte Kontrolle, Kontrollquote 9 Prozent der betroffenen Unternehmen und 9 Prozent der Menge
Demokratische Volksrepublik KoreaNordkoreawie vor
MyanmarMyanmar, Birmawie vor
Russische FöderationRusslandwie vor

Für diese vier Länder ist die vereinfachte Sorgfaltspflicht nach Artikel 13 ausgeschlossen, und die zuständigen Behörden sind zur verstärkten Kontrolle verpflichtet (Erwägungsgrund 68 der Verordnung, umgesetzt in Artikel 16 Absätze 3, 5 und 9). Wer Holz, Kautschuk oder Soja aus einem dieser Länder bezieht, sollte zusätzlich prüfen, ob der Bezug überhaupt zulässig ist: Für Belarus und die Russische Föderation bestehen unabhängig von der EUDR Einfuhrbeschränkungen aus den Sanktionsrechtsakten der EU, die unter anderem Holz und Holzwaren betreffen. Die EUDR hebt sie nicht auf und ersetzt sie nicht. Den aktuellen Stand der Sanktionen bitte jeweils prüfen.

Länder mit geringem Risiko

140 Länder, im Wortlaut des deutschen Anhangs. Die Tabelle gibt alle Einträge wieder und liest sich alphabetisch von oben nach unten durch jede Spalte. Sie enthält 141 Felder für 140 Länder: Die deutsche Fassung führt Syrien zweimal, einmal als „Syrien“ und einmal als „Arabische Republik“, während die englische Fassung an dieser Stelle einen Eintrag hat, „Syrian Arab Republic“.

Afghanistan bis GabunGeorgien bis MaliMalta bis SingapurSlowakei bis Zypern
AfghanistanGeorgienMaltaSlowakei
ÄgyptenGhanaMarokkoSlowenien
AlbanienGrenadaMarshallinselnSpanien
AlgerienGriechenlandMauritiusSri Lanka
AndorraGuyanaMikronesien (Föderierte Staaten von)St. Kitts und Nevis
Antigua und BarbudaIndienMonacoSt. Lucia
Arabische RepublikIrakMongoleiSt. Vincent und die Grenadinen
ArmenienIran (Islamische Republik)MontenegroSüdafrika
AserbaidschanIrlandNauruSüdsudan
AustralienIslandNepalSuriname
BahamasItalienNeuseelandSyrien
BahrainJamaikaNiederlande (Königreich der)Tadschikistan
BangladeschJapanNordmazedonienThailand
BarbadosJemenNorwegenTimor-Leste
BelgienJordanienOmanTogo
BhutanKanadaÖsterreichTonga
Bosnien und HerzegowinaKasachstanPalästinaTrinidad und Tobago
Brunei DarussalamKatarPalauTschechien
BulgarienKeniaPapua-NeuguineaTunesien
BurundiKirgisistanPhilippinenTürkei
Cabo VerdeKiribatiPolenTurkmenistan
ChileKomorenPortugalTuvalu
ChinaKongoRepublik KoreaUkraine
Costa RicaKroatienRepublik MoldauUngarn
DänemarkKubaRuandaUruguay
Demokratische Volksrepublik LaosKuwaitRumänienUsbekistan
DeutschlandLesothoSalomonenVanuatu
DominicaLettlandSamoaVereinigte Arabische Emirate
Dominikanische RepublikLibanonSan MarinoVereinigte Staaten von Amerika
DschibutiLibyenSão Tomé und PríncipeVereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
EstlandLiechtensteinSaudi-ArabienVietnam
EswatiniLitauenSchwedenZentralafrikanische Republik
FidschiLuxemburgSchweizZypern
FinnlandMadagaskarSerbien
FrankreichMaledivenSeychellen
GabunMaliSingapur

Alle 27 Mitgliedstaaten der EU stehen in dieser Liste. Für Holz aus deutschen, österreichischen, schwedischen oder finnischen Wäldern gilt also geringes Risiko, ebenso für Rinder aus Irland und für Holz aus der Ukraine.

Normales Risiko: alle übrigen Länder

Für das normale Risiko gibt es keine Liste; die Verordnung sieht nur Listen für geringes und hohes Risiko vor (Artikel 29 Absatz 2). Artikel 1 Absatz 2 der Durchführungsverordnung sagt es in einem Satz: Alle nicht im Anhang aufgeführten Länder gelten nach wie vor als Länder mit normalem Risiko. Wer wissen will, ob ein Land normales Risiko hat, prüft also eine Abwesenheit, nicht einen Eintrag.

Normales Risiko haben unter anderem Brasilien, Indonesien, Malaysia und Côte d'Ivoire. Die folgende Übersicht nennt je Rohstoff Beispiele für Herkunftsländer mit ihrer Stufe. Sie ersetzt nicht die Prüfung des konkreten Erzeugungslandes, sie zeigt nur, wie uneinheitlich das Bild innerhalb eines Rohstoffs ist.

RohstoffGeringes RisikoNormales RisikoHohes Risiko
HolzEU-Staaten, Vereinigte Staaten von Amerika, Kanada, China, Ukraine, Vietnam, Gabun, Kongo, Zentralafrikanische Republik, Demokratische Volksrepublik Laos, Guyana, SurinameBrasilien, Indonesien, Malaysia, Demokratische Republik Kongo, Kamerun, Mosambik, AngolaRussische Föderation, Belarus, Myanmar
KakaoGhana, Dominikanische Republik, Madagaskar, TogoCôte d'Ivoire, Nigeria, Kamerun, Ecuador, Peru, Indonesien, Beninkeine
KaffeeVietnam, Indien, Papua-Neuguinea, Timor-Leste, Madagaskar, Dominikanische RepublikBrasilien, Kolumbien, Indonesien, Äthiopien, Uganda, Peru, Guatemala, Honduras, Tansaniakeine
ÖlpalmeThailand, Papua-Neuguinea, Philippinen, Salomonen, GhanaIndonesien, Malaysia, Kolumbien, Nigeria, Guatemala, Honduras, Ecuadorkeine
KautschukThailand, Vietnam, Indien, China, Sri Lanka, Demokratische Volksrepublik Laos, PhilippinenIndonesien, Malaysia, Côte d'Ivoire, Kambodscha, Nigeria, Guinea, LiberiaMyanmar
SojaVereinigte Staaten von Amerika, Kanada, Uruguay, Indien, ChinaBrasilien, Argentinien, Paraguay, Bolivienkeine
RinderUruguay, Australien, Neuseeland, EU-Staaten, SüdafrikaBrasilien, Argentinien, Paraguay, Mexiko, Nicaragua, Honduras, Kolumbienkeine

Die Zeile Kautschuk zeigt das Muster am deutlichsten: Thailand, der größte Lieferant der EU, sowie Vietnam, Indien und Sri Lanka haben geringes Risiko, Indonesien, Malaysia und Côte d'Ivoire normales Risiko, Myanmar hohes Risiko. Wer aus einem Mischbestand abfüllt, verliert die Vereinfachung für die gesamte Charge. Dasselbe gilt für Kakao, wo Ghana geringes Risiko hat und das Nachbarland Côte d'Ivoire normales.

Wie das je Rohstoff aussieht, zeigen die Branchenartikel zu Kaffee und Kakao, Holz, Kautschuk, Palmöl, Papier und Möbelimporte. Welche Erzeugnisse zu den sieben Rohstoffen gehören, regelt Anhang I der Verordnung mit seinen Zolltarifnummern.

Was die Stufe tatsächlich ändert

Vereinfachte Sorgfaltspflicht nach Artikel 13

Dies ist der eigentliche Grund, warum die Liste Geld wert ist. Wer ausschließlich aus Ländern mit geringem Risiko bezieht, muss die Verpflichtungen aus Artikel 10 (Risikobewertung) und Artikel 11 (Risikominderung) nicht erfüllen. Das sind die beiden aufwendigsten Schritte der Sorgfaltspflicht.

Was trotzdem bleibt (zur Sonderregel für Kleinst- und Kleinprimärerzeuger siehe unten):

  • Die Informationssammlung nach Artikel 8 und 9, einschließlich der Geolokalisierung der Erzeugungsflächen: mindestens sechs Dezimalstellen, bei Flächen über vier Hektar (außer bei Rindern) als Polygon.
  • Die Prüfung der Legalität nach dem Recht des Erzeugerlandes.
  • Die Sorgfaltspflichtregelung nach Artikel 12, also das dokumentierte Verfahren im Unternehmen.
  • Die Sorgfaltserklärung im Informationssystem und die Referenznummer.
  • Das Verbot aus Artikel 3. Auch in Ländern mit geringem Risiko gibt es Entwaldung, und ein Erzeugnis von einer Fläche, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurde, ist nicht konform; bei Holz zusätzlich, wenn es nach diesem Datum unter Waldschädigung geschlagen wurde.

Die Vereinfachung ist außerdem an eine eigene Prüfung gebunden. Nach Artikel 13 dürfen Sie Artikel 10 und 11 nur weglassen, wenn Sie sich nach Bewertung der Komplexität der Lieferkette und des Risikos einer Umgehung oder einer Vermischung mit Erzeugnissen unbekannten Ursprungs oder aus Ländern mit normalem oder hohem Risiko vergewissert haben, dass alle Rohstoffe ausschließlich in Ländern mit geringem Risiko erzeugt wurden. Diese Vergewisserung ist selbst ein Arbeitsschritt, und sie ist zu dokumentieren. Die Leitlinien der Kommission stellen klar, was auch Artikel 13 Absatz 2 regelt: Werden Sie später auf neue Informationen aufmerksam, die auf ein Risiko hindeuten, fällt die Vereinfachung weg, Artikel 10 und 11 greifen wieder, und die zuständige Behörde ist unverzüglich zu unterrichten.

Kleinst- und Kleinprimärerzeuger sind ein Sonderfall. Sie sind definitionsgemäß in einem Land mit geringem Risiko niedergelassen und erzeugen dort selbst (Artikel 2 Nummer 15a); das muss kein EU-Staat sein. Nach Artikel 4a geben sie statt der Sorgfaltserklärung eine einmalige vereinfachte Erklärung ab und dürfen statt der Geolokalisierung die Postanschrift angeben. Risikobewertung und Risikominderung müssen sie nach den Leitlinien der Kommission (Kapitel 4 Buchstaben c und e) in der Regel nicht durchführen; anders ist es, sobald sie Hinweise auf ein nicht vernachlässigbares Risiko erhalten.

Prüfweg mit vier Fragen, ob die vereinfachte Sorgfaltspflicht nach Artikel 13 genutzt werden darf

Kontrollquoten nach Artikel 16

Die Stufe bestimmt, wie viele Unternehmen die Behörden eines Mitgliedstaats jährlich prüfen müssen. Die Quoten sind Mindestwerte, keine Obergrenzen.

StufeMindestquote je JahrRechtsgrundlage
Hohes Risiko9 Prozent der Marktteilnehmer, nachgelagerten Nicht-KMU-Marktteilnehmer und Nicht-KMU-Händler und zusätzlich 9 Prozent der Menge jedes relevanten ErzeugnissesArtikel 16 Absatz 9
Normales Risiko3 Prozent derselben GruppeArtikel 16 Absatz 8
Geringes Risiko1 Prozent derselben GruppeArtikel 16 Absatz 10

Drei Details, die in der Praxis zählen. Erstens: Nur bei hohem Risiko kommt die Mengenquote hinzu. Bei normalem und geringem Risiko wird nach Zahl der Unternehmen gezählt, nicht nach Volumen. Zweitens: Nach Artikel 16 Absatz 11 sind die Ziele für jeden Rohstoff einzeln zu erfüllen und werden anhand der Gesamtzahl der Marktteilnehmer, nachgelagerten Nicht-KMU-Marktteilnehmer und Nicht-KMU-Händler des Vorjahres und gegebenenfalls anhand der Menge berechnet. Drittens: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 21/8278) übernimmt diese Zahlen in § 5.

Risikobewertung nach Artikel 10

Auch wer die Vereinfachung nicht nutzen kann, profitiert von der Liste. Nach Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe a ist die Einstufung des Erzeugerlandes ein Kriterium der Risikobewertung, und nach Erwägungsgrund 6 der Durchführungsverordnung ist sie dafür ausdrücklich zu berücksichtigen. In der Praxis heißt das: Die Stufe ist eine Zeile in Ihrer Bewertung, nicht das Ergebnis. Ein normales Risiko wird nicht dadurch zu einem geringen, dass Sie einen Zertifikatsnachweis beilegen, und ein geringes Risiko trägt die Bewertung nicht allein.

Vier Verwechslungen, die teuer werden

Kongo ist nicht die Demokratische Republik Kongo. Die Republik Kongo (Hauptstadt Brazzaville) steht im Anhang als „Kongo“ und hat geringes Risiko. Die Demokratische Republik Kongo (Hauptstadt Kinshasa) steht nicht im Anhang und hat normales Risiko. Beide exportieren Holz. Eindeutig sind die ISO-Codes: CG für die Republik Kongo, CD für die Demokratische Republik Kongo.

Republik Korea ist nicht Demokratische Volksrepublik Korea. Südkorea hat geringes Risiko, Nordkorea hohes. Die Verordnung benutzt beide Male die amtliche Langform.

Lieferland ist nicht Erzeugungsland. Die Stufe hängt an dem Land, in dem der Rohstoff erzeugt, angebaut oder geschlagen wurde, nicht an dem Land, aus dem Ihre Sendung kommt und nicht am Sitz Ihres Lieferanten. Eine Containerlieferung aus Rotterdam mit indonesischem Palmöl hat normales Risiko. Die Geodaten nach Artikel 9 verlangt die Verordnung unabhängig von der Stufe.

Geringes Risiko ist keine Freistellung. Es entfallen weder die Sorgfaltserklärung noch die Geodaten noch das Verbot aus Artikel 3; nur Kleinst- und Kleinprimärerzeuger haben nach Artikel 4a eine Sonderregel. Es entfallen zwei Artikel von vielen, und nur unter einer Bedingung.

Was die Ablehnung durch das Europäische Parlament bedeutet

Am 9. Juli 2025 hat das Europäische Parlament im Plenum eine Entschließung angenommen, die sich gegen Methodik und Ergebnis des Länder-Benchmarkings richtet. Darin erklärt es, die Durchführungsverordnung überschreite die Durchführungsbefugnisse, und fordert ihre Aufhebung. Das Ergebnis: 373 Stimmen dafür, 289 dagegen, 26 Enthaltungen. Kritisiert wurden vor allem die Datengrundlage und die Nachvollziehbarkeit der Einstufung.

Rechtlich ändert die Entschließung an der Liste nichts. Sie bindet die Kommission nicht. Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1093 war zu diesem Zeitpunkt schon in Kraft, sie wurde im Prüfverfahren nach Artikel 36 Absatz 2 der EUDR erlassen, und das Parlament hat gegenüber Durchführungsrechtsakten kein Vetorecht. Die Kommission ist nicht verpflichtet, die Liste zurückzunehmen. Sie hat sie nicht zurückgenommen.

Dass die Liste gilt, zeigt EUR-Lex: Dort ist die Durchführungsverordnung mit Stand 18. Oktober 2026 als in Kraft geführt, ohne Änderungsrechtsakt. Auch die Leitlinien der Kommission, veröffentlicht im Amtsblatt der Reihe C am 20. Juli 2026, verweisen in Fußnote 11 auf sie: „Die jüngste Fassung der Liste der Länder ist in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1093 der Kommission festgelegt.“

Was bleibt, ist politischer Druck und ein Vorhaben: Die Kommission plant laut ihrer Mitteilung über den strategischen Rahmen für die internationale Zusammenarbeit (ABl. C/2024/6604, Anhang) eine erste Überprüfung der Ländereinstufung für 2026, ausgelöst durch neue FAO-Daten, die alle fünf Jahre erscheinen. Eine Überprüfung ist keine Änderung. Solange kein neuer Durchführungsrechtsakt im Amtsblatt steht, gilt die Liste in dieser Fassung. Wer seine Risikobewertung auf eine erhoffte Herabstufung stützt, baut auf eine Erwartung statt auf geltendes Recht.

Änderungsprotokoll

Umstufungen kündigen sich an: Vor einer Änderung der Risikokategorie teilt die Kommission dem betroffenen Land ihre Absicht förmlich mit, nennt die Gründe und unterrichtet die zuständigen Behörden (Artikel 29 Absatz 6); mit Ländern, die als hohes Risiko eingestuft werden oder denen das droht, nimmt sie einen Dialog auf (Artikel 29 Absatz 5). Legen Sie sich für Ihre Hauptursprünge eine Wiedervorlage, damit eine Neueinstufung nicht erst beim nächsten Zollvorgang auffällt; die EUDR-Statusseite hält die laufenden Rechtsänderungen fest.

DatumEreignisWirkung auf die Liste
29.06.2023Inkrafttreten der EUDR, Artikel 29 Absatz 2Allen Ländern wird normales Risiko zugeordnet
02.10.2024Die Kommission stellt den strategischen Rahmen für die internationale Zusammenarbeit mit den Grundsätzen der Benchmarking-Methodik vor; im Amtsblatt am 07.11.2024 als Mitteilung C/2024/6604 veröffentlichtGrundsätze der Benchmarking-Methodik im Anhang; erste Überprüfung für 2026 geplant
22.05.2025Durchführungsverordnung (EU) 2025/1093 erlassen140 Länder mit geringem Risiko, 4 mit hohem Risiko
23.05.2025Veröffentlichung im Amtsblatt, Reihe LBeginn der Frist nach Artikel 2
26.05.2025InkrafttretenListe gilt
09.07.2025Entschließung des Europäischen Parlaments, 373 zu 289 bei 26 EnthaltungenNicht bindend, keine Änderung
04.05.2026Überprüfungspaket der Kommission mit FAQ in der 5. Fassung und aktualisierten LeitlinienKeine Änderung der Liste
20.07.2026Leitlinien, ABl. C/2026/3896Bestätigen 2025/1093 als jüngste Fassung
offenVon der Kommission für 2026 geplante erste Überprüfung (ABl. C/2024/6604); Stand 18.10.2026 kein neuer DurchführungsrechtsaktWirksam erst mit einem neuen Durchführungsrechtsakt im Amtsblatt

Alle Länder alphabetisch mit ISO-Code

Die beiden Listen oben geben den Wortlaut des Anhangs wieder. Zum Nachschlagen führt diese Tabelle alle 197 Länder mit gebräuchlichem Namen, ISO-Code und Stufe, also auch die 53 Länder mit normalem Risiko, die im Anhang nicht vorkommen: die 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, die Beobachterstaaten Palästina (im Anhang aufgeführt) und Vatikanstadt sowie Kosovo und Taiwan, die in der Zollabwicklung der EU als eigene Länder vorkommen. Wo der Anhang anders schreibt, steht sein Wortlaut im Hinweis. Der ISO-Code ist der zweistellige Code nach ISO 3166-1, wie ihn das Informationssystem für das Erzeugerland verwendet. Suchen Sie mit der Suchfunktion des Browsers (Strg+F oder Cmd+F) nach dem Land.

LandISOStufeGrundlage im RechtsaktHinweis
AfghanistanAFgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
ÄgyptenEGgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
AlbanienALgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
AlgerienDZgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
AndorraADgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
AngolaAOnormalArt. 1 Abs. 2: nicht im Anhang
Antigua und BarbudaAGgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
ÄquatorialguineaGQnormalArt. 1 Abs. 2: nicht im Anhang
ArgentinienARnormalArt. 1 Abs. 2: nicht im Anhang
ArmenienAMgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
AserbaidschanAZgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
ÄthiopienETnormalArt. 1 Abs. 2: nicht im Anhang
AustralienAUgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
BahamasBSgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
BahrainBHgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
BangladeschBDgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
BarbadosBBgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
BelarusBYhochAnhang: Länder mit hohem RisikoFür Holz aus Belarus gilt daneben das Einfuhrverbot der EU-Sanktionen seit 2022.
BelgienBEgeringAnhang: Länder mit geringem RisikoEU-Mitgliedstaat.
BelizeBZnormalArt. 1 Abs. 2: nicht im Anhang
BeninBJnormalArt. 1 Abs. 2: nicht im Anhang
BhutanBTgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
BolivienBOnormalArt. 1 Abs. 2: nicht im Anhang
Bosnien und HerzegowinaBAgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
BotsuanaBWnormalArt. 1 Abs. 2: nicht im Anhang
BrasilienBRnormalArt. 1 Abs. 2: nicht im Anhang
Brunei DarussalamBNgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
BulgarienBGgeringAnhang: Länder mit geringem RisikoEU-Mitgliedstaat.
Burkina FasoBFnormalArt. 1 Abs. 2: nicht im Anhang
BurundiBIgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
Cabo VerdeCVgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
ChileCLgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
ChinaCNgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
Costa RicaCRgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
Côte d'IvoireCInormalArt. 1 Abs. 2: nicht im Anhang
DänemarkDKgeringAnhang: Länder mit geringem RisikoEU-Mitgliedstaat.
DeutschlandDEgeringAnhang: Länder mit geringem RisikoEU-Mitgliedstaat.
DominicaDMgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
Dominikanische RepublikDOgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
DschibutiDJgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
EcuadorECnormalArt. 1 Abs. 2: nicht im Anhang
El SalvadorSVnormalArt. 1 Abs. 2: nicht im Anhang
EritreaERnormalArt. 1 Abs. 2: nicht im Anhang
EstlandEEgeringAnhang: Länder mit geringem RisikoEU-Mitgliedstaat.
EswatiniSZgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
FidschiFJgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
FinnlandFIgeringAnhang: Länder mit geringem RisikoEU-Mitgliedstaat.
FrankreichFRgeringAnhang: Länder mit geringem RisikoEU-Mitgliedstaat.
GabunGAgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
GambiaGMnormalArt. 1 Abs. 2: nicht im Anhang
GeorgienGEgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
GhanaGHgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
GrenadaGDgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
GriechenlandGRgeringAnhang: Länder mit geringem RisikoEU-Mitgliedstaat.
GuatemalaGTnormalArt. 1 Abs. 2: nicht im Anhang
GuineaGNnormalArt. 1 Abs. 2: nicht im Anhang
Guinea-BissauGWnormalArt. 1 Abs. 2: nicht im Anhang
GuyanaGYgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
HaitiHTnormalArt. 1 Abs. 2: nicht im Anhang
HondurasHNnormalArt. 1 Abs. 2: nicht im Anhang
IndienINgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
IndonesienIDnormalArt. 1 Abs. 2: nicht im Anhang
IrakIQgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
IranIRgeringAnhang: Länder mit geringem RisikoIm Anhang: „Iran (Islamische Republik)“.
IrlandIEgeringAnhang: Länder mit geringem RisikoEU-Mitgliedstaat.
IslandISgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
IsraelILnormalArt. 1 Abs. 2: nicht im Anhang
ItalienITgeringAnhang: Länder mit geringem RisikoEU-Mitgliedstaat.
JamaikaJMgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
JapanJPgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
JemenYEgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
JordanienJOgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
KambodschaKHnormalArt. 1 Abs. 2: nicht im Anhang
KamerunCMnormalArt. 1 Abs. 2: nicht im Anhang
KanadaCAgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
KasachstanKZgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
KatarQAgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
KeniaKEgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
KirgisistanKGgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
KiribatiKIgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
KolumbienCOnormalArt. 1 Abs. 2: nicht im Anhang
KomorenKMgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
Kongo (Demokratische Republik)CDnormalArt. 1 Abs. 2: nicht im AnhangNicht im Anhang; nicht zu verwechseln mit der Republik Kongo (geringes Risiko).
Kongo (Republik)CGgeringAnhang: Länder mit geringem RisikoIm Anhang: „Kongo“. Republik Kongo (Brazzaville). Die Demokratische Republik Kongo steht nicht im Anhang.
KosovoXKnormalArt. 1 Abs. 2: nicht im AnhangNicht im Anhang aufgeführt; normales Risiko nach Artikel 1 Absatz 2.
KroatienHRgeringAnhang: Länder mit geringem RisikoEU-Mitgliedstaat.
KubaCUgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
KuwaitKWgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
LaosLAgeringAnhang: Länder mit geringem RisikoIm Anhang: „Demokratische Volksrepublik Laos“.
LesothoLSgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
LettlandLVgeringAnhang: Länder mit geringem RisikoEU-Mitgliedstaat.
LibanonLBgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
LiberiaLRnormalArt. 1 Abs. 2: nicht im Anhang
LibyenLYgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
LiechtensteinLIgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
LitauenLTgeringAnhang: Länder mit geringem RisikoEU-Mitgliedstaat.
LuxemburgLUgeringAnhang: Länder mit geringem RisikoEU-Mitgliedstaat.
MadagaskarMGgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
MalawiMWnormalArt. 1 Abs. 2: nicht im Anhang
MalaysiaMYnormalArt. 1 Abs. 2: nicht im Anhang
MaledivenMVgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
MaliMLgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
MaltaMTgeringAnhang: Länder mit geringem RisikoEU-Mitgliedstaat.
MarokkoMAgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
MarshallinselnMHgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
MauretanienMRnormalArt. 1 Abs. 2: nicht im Anhang
MauritiusMUgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
MexikoMXnormalArt. 1 Abs. 2: nicht im Anhang
MikronesienFMgeringAnhang: Länder mit geringem RisikoIm Anhang: „Mikronesien (Föderierte Staaten von)“.
MoldauMDgeringAnhang: Länder mit geringem RisikoIm Anhang: „Republik Moldau“.
MonacoMCgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
MongoleiMNgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
MontenegroMEgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
MosambikMZnormalArt. 1 Abs. 2: nicht im Anhang
MyanmarMMhochAnhang: Länder mit hohem RisikoZusätzlich die Sanktionslage prüfen.
NamibiaNAnormalArt. 1 Abs. 2: nicht im Anhang
NauruNRgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
NepalNPgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
NeuseelandNZgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
NicaraguaNInormalArt. 1 Abs. 2: nicht im Anhang
NiederlandeNLgeringAnhang: Länder mit geringem RisikoEU-Mitgliedstaat. Im Anhang als „Niederlande (Königreich der)“.
NigerNEnormalArt. 1 Abs. 2: nicht im Anhang
NigeriaNGnormalArt. 1 Abs. 2: nicht im Anhang
NordkoreaKPhochAnhang: Länder mit hohem RisikoIm Anhang: „Demokratische Volksrepublik Korea“.
NordmazedonienMKgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
NorwegenNOgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
OmanOMgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
ÖsterreichATgeringAnhang: Länder mit geringem RisikoEU-Mitgliedstaat.
PakistanPKnormalArt. 1 Abs. 2: nicht im Anhang
PalästinaPSgeringAnhang: Länder mit geringem RisikoAls „Palästina“ im Anhang aufgeführt.
PalauPWgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
PanamaPAnormalArt. 1 Abs. 2: nicht im Anhang
Papua-NeuguineaPGgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
ParaguayPYnormalArt. 1 Abs. 2: nicht im Anhang
PeruPEnormalArt. 1 Abs. 2: nicht im Anhang
PhilippinenPHgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
PolenPLgeringAnhang: Länder mit geringem RisikoEU-Mitgliedstaat.
PortugalPTgeringAnhang: Länder mit geringem RisikoEU-Mitgliedstaat.
RuandaRWgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
RumänienROgeringAnhang: Länder mit geringem RisikoEU-Mitgliedstaat.
RusslandRUhochAnhang: Länder mit hohem RisikoIm Anhang: „Russische Föderation“. Für Holz aus Russland gilt daneben das Einfuhrverbot der EU-Sanktionen seit 2022.
SalomonenSBgeringAnhang: Länder mit geringem RisikoEnglische Fassung des Anhangs: „Solomon Island“.
SambiaZMnormalArt. 1 Abs. 2: nicht im Anhang
SamoaWSgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
San MarinoSMgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
São Tomé und PríncipeSTgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
Saudi-ArabienSAgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
SchwedenSEgeringAnhang: Länder mit geringem RisikoEU-Mitgliedstaat.
SchweizCHgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
SenegalSNnormalArt. 1 Abs. 2: nicht im Anhang
SerbienRSgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
SeychellenSCgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
Sierra LeoneSLnormalArt. 1 Abs. 2: nicht im Anhang
SimbabweZWnormalArt. 1 Abs. 2: nicht im Anhang
SingapurSGgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
SlowakeiSKgeringAnhang: Länder mit geringem RisikoEU-Mitgliedstaat.
SlowenienSIgeringAnhang: Länder mit geringem RisikoEU-Mitgliedstaat.
SomaliaSOnormalArt. 1 Abs. 2: nicht im Anhang
SpanienESgeringAnhang: Länder mit geringem RisikoEU-Mitgliedstaat.
Sri LankaLKgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
St. Kitts und NevisKNgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
St. LuciaLCgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
St. Vincent und die GrenadinenVCgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
SüdafrikaZAgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
SudanSDnormalArt. 1 Abs. 2: nicht im Anhang
SüdkoreaKRgeringAnhang: Länder mit geringem RisikoIm Anhang: „Republik Korea“.
SüdsudanSSgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
SurinameSRgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
SyrienSYgeringAnhang: Länder mit geringem RisikoIn der deutschen Fassung des Anhangs als „Arabische Republik“ und „Syrien“ aufgeführt; englische Fassung: Syrian Arab Republic.
TadschikistanTJgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
TaiwanTWnormalArt. 1 Abs. 2: nicht im AnhangNicht im Anhang aufgeführt; normales Risiko nach Artikel 1 Absatz 2.
TansaniaTZnormalArt. 1 Abs. 2: nicht im Anhang
ThailandTHgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
Timor-LesteTLgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
TogoTGgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
TongaTOgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
Trinidad und TobagoTTgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
TschadTDnormalArt. 1 Abs. 2: nicht im Anhang
TschechienCZgeringAnhang: Länder mit geringem RisikoEU-Mitgliedstaat.
TunesienTNgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
TürkeiTRgeringAnhang: Länder mit geringem RisikoEnglische Fassung des Anhangs: „Türkiye“.
TurkmenistanTMgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
TuvaluTVgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
UgandaUGnormalArt. 1 Abs. 2: nicht im Anhang
UkraineUAgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
UngarnHUgeringAnhang: Länder mit geringem RisikoEU-Mitgliedstaat.
UruguayUYgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
UsbekistanUZgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
VanuatuVUgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
VatikanstadtVAnormalArt. 1 Abs. 2: nicht im AnhangNicht im Anhang aufgeführt; normales Risiko nach Artikel 1 Absatz 2.
VenezuelaVEnormalArt. 1 Abs. 2: nicht im Anhang
Vereinigte Arabische EmirateAEgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
Vereinigte Staaten (USA)USgeringAnhang: Länder mit geringem RisikoIm Anhang: „Vereinigte Staaten von Amerika“.
Vereinigtes KönigreichGBgeringAnhang: Länder mit geringem RisikoIm Anhang: „Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland“.
VietnamVNgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
Zentralafrikanische RepublikCFgeringAnhang: Länder mit geringem Risiko
ZypernCYgeringAnhang: Länder mit geringem RisikoEU-Mitgliedstaat.

Lesart der Spalte „Grundlage im Rechtsakt“: „Anhang“ heißt, das Land steht namentlich in der jeweiligen Liste des Anhangs; „Art. 1 Abs. 2“ heißt, das Land ist nicht aufgeführt und hat deshalb normales Risiko.

Download: die Liste als Excel

Die Excel-Datei enthält alle Länder mit ISO-Code und Stufe mit Autofilter (Blatt „Länderliste“), die drei Stufen mit Sorgfaltspflicht, Kontrollquote und Rechtsgrundlage (Blatt „Stufen und Folgen“) und Hinweise zu Quelle, Stand, Grundgesamtheit und Ländernamen (Blatt „Hinweise“). Sie darf frei verwendet und in eigene Systeme übernommen werden; maßgeblich bleibt der Rechtsakt im Amtsblatt.

Wie Polygon One dabei hilft

In Polygon One kommt die Risikostufe des Erzeugerlandes aus dem EU-Benchmarking nach der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1093; sie steht je Lieferung neben dem Satellitenabgleich jeder Fläche mit ihrem Zustand am 31. Dezember 2020 und den Nachweisen, die eine KI ausliest und dem richtigen Lieferanten, Land und Rohstoff zuordnet. Welche Rolle und welche Tiefe der Sorgfaltspflicht für Sie gilt, zeigt der EUDR-Check in zwei Minuten; was die Software insgesamt abbildet, steht auf der Produktseite EUDR. Für eine Vorführung buchen Sie eine Demo.

Häufige Fragen

Gilt die Liste noch, nachdem das Europäische Parlament sie abgelehnt hat?

Ja. Die Entschließung vom 9. Juli 2025 bindet die Kommission nicht, und das Parlament hat gegenüber Durchführungsrechtsakten kein Vetorecht. Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1093 gilt unverändert; die Leitlinien der Kommission vom 20. Juli 2026 nennen sie in Fußnote 11 als jüngste Fassung der Liste der Länder.

Mein Lieferant sitzt in den Niederlanden, das Holz kommt aus Brasilien. Welche Stufe gilt?

Normales Risiko. Maßgeblich ist das Land, in dem der Rohstoff erzeugt wurde, nicht der Sitz des Lieferanten und nicht das Versandland. Die vereinfachte Sorgfaltspflicht nach Artikel 13 ist damit ausgeschlossen.

Darf ich Artikel 13 nutzen, wenn nur ein kleiner Teil der Charge aus einem Land mit normalem Risiko stammt?

Nein. Artikel 13 verlangt, dass alle Rohstoffe ausschließlich in Ländern mit geringem Risiko erzeugt wurden. Schon eine Beimischung aus einem Land mit normalem Risiko schließt die Vereinfachung für diese Charge aus. Unabhängig davon schließt die Kommission in FAQ 1.4 Massenbilanzmodelle aus, die Ware bekannter, entwaldungsfreier Herkunft mit Ware unbekannter Herkunft vermischen.

Ist Kongo oder die Demokratische Republik Kongo gemeint?

Im Anhang steht „Kongo“, damit ist die Republik Kongo gemeint, geringes Risiko. Die Demokratische Republik Kongo steht nicht im Anhang und hat normales Risiko.

Warum taucht Syrien in der deutschen Fassung zweimal auf?

Die deutsche Fassung des Anhangs enthält 141 Einträge, weil Syrien einmal als „Syrien“ und einmal als „Arabische Republik“ geführt wird. Die englische Fassung hat an dieser Stelle einen Eintrag, „Syrian Arab Republic“, und kommt auf 140. Gemeint ist ein Land mit geringem Risiko.

Gibt es Länder, die regional unterschiedlich eingestuft sind?

Nein. Artikel 29 Absatz 1 erlaubt die Einstufung von Landesteilen, die Kommission hat davon in der aktuellen Liste aber keinen Gebrauch gemacht. Alle Einträge betreffen ganze Länder. Gebiete wie Hongkong oder Grönland stehen nicht eigens im Anhang; der Rechtsakt stuft Länder ein und sagt nicht, ob ein solches Gebiet die Stufe seines Mutterlandes teilt. Klären Sie solche Fälle mit der zuständigen Behörde. Französisch-Guayana gehört dagegen als Gebiet in äußerster Randlage zu Frankreich und zur EU; dort gilt die Verordnung derzeit unverändert. Die Kommission hat vorgeschlagen, es aus dem Anwendungsbereich zu nehmen (COM(2026) 661).

Wann wird die Liste geändert?

Nach Artikel 29 Absatz 2 wird sie überprüft und aktualisiert, sooft es nötig ist, also ohne festen Termin. Die Kommission plant laut ihrer Mitteilung C/2024/6604 eine erste Überprüfung für 2026. Rechtlich wirksam wird eine Änderung erst mit der Veröffentlichung eines neuen Durchführungsrechtsakts im Amtsblatt.

Entfällt bei geringem Risiko die Sorgfaltserklärung?

Nein. Sie bleibt Pflicht, ebenso die Geodaten und die Sorgfaltspflichtregelung. Entfallen können nur Risikobewertung und Risikominderung, und nur nach der eigenen Prüfung von Lieferkettenkomplexität, Umgehungs- und Vermischungsrisiko. Allein Kleinst- und Kleinprimärerzeuger geben statt der Sorgfaltserklärung nach Artikel 4a eine einmalige vereinfachte Erklärung ab und dürfen statt der Geolokalisierung die Postanschrift angeben.

Quellen und Stand: Durchführungsverordnung (EU) 2025/1093 der Kommission vom 22. Mai 2025 (ABl. L vom 23. Mai 2025), Erwägungsgründe 4 bis 6, Artikel 1 und 2 und Anhang (deutsche und englische Fassung, abgerufen am 17. Oktober 2026; Status auf EUR-Lex am 18. Oktober 2026 geprüft). Verordnung (EU) 2023/1115 in der Fassung der Verordnung (EU) 2025/2650 (konsolidierte Fassung vom 18. September 2026), Artikel 2 Nummern 13, 15a und 28, Artikel 3, 4a, 8 bis 13, Artikel 16 Absätze 3, 5 und 8 bis 11, Artikel 29 und 36 Absatz 2, Erwägungsgrund 68. Leitlinien der Kommission, ABl. C/2026/3896 vom 20. Juli 2026, Kapitel 4 Buchstaben c und e und Fußnote 11. Kommissions-FAQ zur EUDR, Version 5 (April 2026, überarbeitet 21. August 2026), Frage 1.4. Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Rechts über entwaldungsfreie Produkte, Bundestags-Drucksache 21/8278 vom 30. September 2026, § 5 und Begründung. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juli 2025 zur Durchführungsverordnung (EU) 2025/1093 (P10_TA(2025)0149). Mitteilung der Kommission über den strategischen Rahmen für die internationale Zusammenarbeit im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2023/1115, ABl. C/2024/6604 vom 7. November 2024, Anhang. Stand dieser Seite: 18. Oktober 2026, geprüft gegen den Wortlaut des Amtsblatts. Nächste Prüfung, sobald die Kommission die geplante Überprüfung der Ländereinstufung vorlegt. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

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