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EUDR-Journal · Praxis

Geodaten von Lieferanten für die EUDR: Anforderungen, Formate, Prüfung, mit Vorlage in CSV und GeoJSON

27.09.2026 · Lesezeit ca. 14 Min. · Von

Das Wichtigste in Kürze

  • Punkt oder Polygon. Flächen bis vier Hektar dürfen als ein Koordinatenpaar geliefert werden, darüber verlangt die Verordnung ein Polygon. Bei Rindern genügen Punkte für die Haltungsbetriebe, unabhängig von der Größe.
  • Sechs Dezimalstellen, WGS84. Die Verordnung verlangt mindestens sechs Nachkommastellen. Das Informationssystem schneidet längere Werte auf sechs Stellen ab und füllt kürzere mit Nullen auf. Es weist kurze Koordinaten also nicht ab, es macht sie nur scheinbar genau.
  • In GeoJSON zählt die Reihenfolge. Erst der Längengrad, dann der Breitengrad. Vertauschte Werte sind der häufigste Fehler in Lieferantendateien.
  • Das System hat harte Grenzen. 25 MB Geodaten je Sorgfaltserklärung, 1.000 Erzeugungsorte je Rohstoffposition, 10.000 je Erklärung, 50 Entwürfe je Konto.
  • Nur vier Eigenschaften werden gelesen: ProducerName, ProducerCountry, ProductionPlace und Area. Alles andere ignoriert das System, und bei falsch geschriebenen Namen auch diese.
  • Die Verantwortung bleibt beim Marktteilnehmer. Wer Daten von Kooperativen, Zertifizierern oder Dienstleistern bekommt, haftet trotzdem für ihre Richtigkeit.

Was die Verordnung verlangt

Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe d verlangt für jedes erfasste Erzeugnis die Geolokalisierung aller Grundstücke, auf denen die relevanten Rohstoffe erzeugt wurden, sowie den Zeitpunkt oder Zeitraum der Erzeugung. Stammen die Rohstoffe von mehreren Grundstücken, ist jedes einzeln anzugeben. Bei Rindern bezieht sich die Angabe auf alle Betriebe, in denen die Tiere gehalten wurden. Anhang II wiederholt diese Angaben als Pflichtinhalt der Sorgfaltserklärung.

Artikel 2 definiert die Begriffe, die dahinterstehen.

Geolokalisierung (Nr. 28) ist die geografische Lage eines Grundstücks in Breiten- und Längengrad mit mindestens einem Koordinatenpaar und mindestens sechs Dezimalstellen. Für Grundstücke über vier Hektar, die für andere Rohstoffe als Rinder genutzt werden, ist sie als Polygon anzugeben, mit genügend Koordinaten, um den Umriss zu beschreiben.

Grundstück (Nr. 27) ist ein Stück Land innerhalb einer einzigen Immobilie nach dem Recht des Erzeugerlandes, das homogen genug ist, um das Entwaldungsrisiko als Einheit zu bewerten. Nicht die Kooperative, nicht das Dorf, nicht das Einzugsgebiet der Mühle. Nach der Kommissions-FAQ darf ein Grundstück die ganze Immobilie umfassen, wenn sie homogen ist, oder nur den bewirtschafteten Teil; wer nur die halbe Farm für den EU-Markt bewirtschaftet, darf die ganze oder nur diese Hälfte melden. Ein Grundbucheintrag ist keine Voraussetzung: Wo Register fehlen, ist die tatsächlich genutzte Fläche das Grundstück.

Betrieb (Nr. 29) ist bei Rindern der Ort, an dem die Tiere gehalten wurden, vom Geburtsbetrieb bis zur Schlachtung. Für Rinder, die vor dem 29. Juni 2023 geboren wurden, gilt die Verordnung nicht.

Zeitpunkt oder Zeitraum der Erzeugung. Die FAQ legt das aus: Bei allen Rohstoffen außer Rindern ist der Zeitpunkt der Erzeugung das Erntedatum, der Zeitraum die Dauer des Erzeugungsvorgangs, beim Holz etwa die Dauer des Einschlags. Fehlen genauere Angaben, genügt das Erntejahr oder die Erntesaison. Bei Rindern ist der Zeitraum das Leben des Tieres von der Geburt bis zur Schlachtung. Das Datum der Verladung oder der Rechnung ist in keinem Fall gemeint.

Personendaten. Für die Erklärung braucht es Koordinaten, das Erzeugerland und die Fläche, keine Namen der Bauern. Die FAQ stellt klar: Solange Bauern nicht selbst Marktteilnehmer oder direkte Lieferanten sind, werden von ihnen keine personenbezogenen Angaben verlangt, die Geolokalisierung der Fläche genügt. Wer trotzdem den Namen eines Kleinbauern als ProducerName einträgt, verarbeitet ein personenbezogenes Datum, für das die Datenschutzregeln gelten. Das Informationssystem speichert solche Daten nur befristet, nach der Durchführungsverordnung zum Betrieb des Systems.

Punkt oder Polygon: die Schwelle bei vier Hektar

Die Regel ist bekannt, die Details sind es weniger.

Bis vier Hektar genügt ein Punkt. Ein Koordinatenpaar, das innerhalb der Fläche liegt. Die Flächengröße ist dabei Pflicht: Fehlt sie, setzt das System vier Hektar als Standardwert ein. Nach unten ist die Grenze praktisch offen, das System verlangt nur einen Wert von mindestens 0,0001 Hektar, also einem Quadratmeter.

Über vier Hektar ist ein Polygon Pflicht. Für andere Rohstoffe als Rinder weist das System einen Punkt mit einer Flächenangabe über vier Hektar mit einer Fehlermeldung ab. Das Polygon muss den tatsächlichen Umriss beschreiben, nicht ein Rechteck um den Hof.

Rinder sind der Sonderfall. Hier genügen Punktkoordinaten der Haltungsbetriebe, unabhängig von der Fläche. Verlangt sind alle Betriebe, in denen die Tiere gehalten wurden, auch Zwischenstationen. Für lebende Rinder, die in die EU eingeführt werden, gilt das bis zum ersten Inverkehrbringen.

Ein Polygon je Grundstück. Die FAQ ist hier eindeutig: Jedes Polygon beschreibt ein einzelnes Grundstück, zusammenhängend oder nicht. Stammt eine Lieferung von zwölf Parzellen, braucht die Erklärung zwölf Geometrien. Ein Polygon um ein Gebiet, das nur zum Teil aus Erzeugungsflächen besteht, ist unzulässig.

Keine Ober- oder Untergrenze für Grundstücke. Die Verordnung nennt keine Mindest- und keine Höchstgröße, solange das Grundstück die tatsächliche Erzeugungsfläche abbildet. Auch die Fläche eines Polygons ist im System nicht begrenzt, nur die Dateigröße.

Zusammengesetzte Erzeugnisse. Bei Möbeln aus mehreren Holzbestandteilen sind alle Grundstücke anzugeben, auf denen das verwendete Holz erzeugt wurde. Enthält ein Erzeugnis mehrere Rohstoffe, etwa Schokolade mit Kakao und Palmöl, gilt die Sorgfaltspflicht nur für den Rohstoff, unter dem das Erzeugnis in Anhang I steht.

Grafik: Entscheidung zwischen Punkt und Polygon mit Schwellen und Sonderfall Rinder
Vier Hektar trennen Punkt von Polygon, Rinder folgen einer eigenen Regel.

Das Format, das das System wirklich liest

Das Informationssystem nimmt Geodaten auf zwei Wegen entgegen: über den Kartendialog im Browser, den GeoEditor, oder als GeoJSON-Datei. Über die Schnittstelle wird dieselbe GeoJSON-Geometrie base64-kodiert im Feld geometryGeojson übergeben. Wer mehr als eine Handvoll Flächen hat, arbeitet mit der Datei. Die technische Beschreibung der Kommission, Stand 17. August 2026, gilt ausdrücklich für Oberfläche und Schnittstelle gleichermaßen.

Koordinatensystem. Unterstützt wird ausschließlich WGS84 (EPSG:4326) in Dezimalgrad, so wie es der GeoJSON-Standard RFC 7946 vorschreibt. Breitengrade liegen zwischen minus 90 und 90, Längengrade zwischen minus 180 und 180. Andere Bezugssysteme müssen vorher umgerechnet werden.

Reihenfolge. In GeoJSON steht der Längengrad vor dem Breitengrad. Das ist die häufigste Fehlerquelle, weil Tabellen und Sprachgebrauch die umgekehrte Reihenfolge nutzen. Vertauschte Werte führen selten zu einer Fehlermeldung, sondern zu einer Fläche im Meer oder auf einem anderen Kontinent.

Genauigkeit. Das System speichert sechs Nachkommastellen, was etwa zehn Zentimetern entspricht. Längere Werte werden abgeschnitten, kürzere mit Nullen aufgefüllt. Beides ist tückisch: Zu viele Stellen können zwei benachbarte Punkte nach dem Abschneiden identisch machen und damit eine gültige Geometrie ungültig. Zu wenige Stellen gehen zwar durch, erfüllen aber die Verordnung nicht, die mindestens sechs Stellen verlangt, und liefern eine Scheingenauigkeit: Vier Nachkommastellen bedeuten rund zehn Meter, nicht zehn Zentimeter.

Zulässige Geometrietypen. Point, MultiPoint, Polygon, MultiPolygon und GeometryCollection, verpackt als Feature oder FeatureCollection. LineString und MultiLineString sind keine gültigen Flächen und werden abgewiesen.

Polygonregeln. Ein Polygon besteht aus mindestens vier Koordinatenpaaren, und der erste Punkt ist mit dem letzten identisch, der Ring ist geschlossen. Sich selbst schneidende Formen wie eine Acht werden nicht verarbeitet, ebenso wenig Löcher, also die Donutform. Wer ein Loch braucht, teilt die Fläche in zwei halbe Donuts.

Eigenschaften. Das System liest genau vier optionale Eigenschaften: ProducerName, ProducerCountry als ISO-Code mit zwei Buchstaben, ProductionPlace und Area. Die Fläche in Hektar wird nur beim Geometrietyp Point ausgewertet. Alle anderen Eigenschaften dürfen in der Datei stehen, sie werden ignoriert. Das gilt auch für die vier Namen selbst, wenn sie falsch geschrieben sind: Aus „productionplace" wird kein Erzeugungsort. Und die Fläche muss eine Zahl sein: „Area": „3" in Anführungszeichen ergibt eine Fläche von null. Die Kommission empfiehlt, ProductionPlace immer zu füllen, weil der Name später die einzige lesbare Orientierung in der Erklärung ist.

Zwei Dateivarianten. Typ I ist die Datei für einen Erzeuger; sie wird über die Schnittstelle und über den Import auf Erzeugerebene verwendet. Typ II enthält mehrere Erzeuger, gruppiert nach ProducerName und ProducerCountry, mit dem Länderkürzel je Feature; sie wird über den Import auf Rohstoffebene eingelesen. Der Aufbau ist derselbe, nur die Eigenschaften unterscheiden sich.

Getrennt nach Land. Stammt ein Erzeugnis aus mehreren Ländern, sind die Erzeugungsorte je Land getrennt anzulegen, so verlangt es Anhang II Nummer 3. Eine Datei mit Flächen in Belgien und Ungarn wird nicht als ein Erzeugungsort akzeptiert.

Grafik: Aufbau einer GeoJSON-Datei mit den Eigenschaften, die das System liest
Vier Eigenschaften zählen, der Rest wird ignoriert.

Die Grenzen des Informationssystems

Diese Zahlen stehen in den Validierungsregeln der Kommission und in der FAQ. Sie entscheiden über den Zuschnitt Ihrer Erklärungen.

  • 25 MB Geodaten je Sorgfaltserklärung, die Summe aller hochgeladenen GeoJSON-Dateien. Das reicht nach Angabe der Kommission für mehr als eine Million Punkte oder Polygonecken.
  • 1.000 Erzeugungsorte je Rohstoffposition, also je Zeile mit HS-Code.
  • 10.000 Erzeugungsorte je Erklärung.
  • 2.000 referenzierte Erklärungen je Erklärung.
  • 500 Artenpaare aus wissenschaftlichem und Handelsnamen je Rohstoffposition; bei Holz ist mindestens ein Paar Pflicht.
  • 50 Entwürfe je Konto zur gleichen Zeit.

Für Kleinbauernketten sind das die eigentlichen Planungsgrößen. Eine Kaffeecharge aus Äthiopien mit 3.000 Parzellen passt in eine Erklärung, eine mit 12.000 nicht. Dann wird geteilt, nach Lieferung, nach Kooperative oder nach Zeitraum. Wer das erst beim Upload merkt, verliert einen Tag.

Polygone treiben die Dateigröße. Die Kommission rechnet vor: Ein Rechteck lässt sich mit sieben Eckpunkten beschreiben statt mit 168 Punkten alle halben Meter. Ihre Empfehlung: nur zwei Punkte je gerader Kante, nur die Ecken, und Punkte statt Polygone überall, wo die Fläche unter vier Hektar liegt. Die Verordnung verlangt einen Umriss, der die Fläche beschreibt, keine zentimetergenaue Vermessung.

Grafik: Grenzen des Informationssystems
Sechs Zahlen, die den Zuschnitt einer Erklärung bestimmen.

Was Sie vom Lieferanten anfordern

Die Anforderung sollte so eindeutig sein, dass sie ohne Rückfrage erfüllt werden kann. Bewährt hat sich eine Tabelle mit einer Zeile je Koordinatenpunkt, weil sie sich in jedem Tabellenprogramm ausfüllen lässt und ohne Informationsverlust in GeoJSON umwandelbar ist.

FeldInhalt
lieferant_id, lieferant_nameIhre Nummer und der Name des Lieferanten
erzeugerlandISO-Ländercode mit zwei Buchstaben, etwa CI oder ID
rohstoffKakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja, Rind, Holz
flaeche_id, flaeche_nameEindeutige Kennung je Grundstück, Name optional, wird zu ProductionPlace
flaeche_haGröße in Hektar, bei Punkten Pflicht, bis vier Hektar
geometriepoint oder polygon
punkt_nr1 bei Punkten, aufsteigend bei Polygonen, letzter Punkt gleich erster
laengengrad, breitengradDezimalgrad mit sechs Nachkommastellen, Punkt als Dezimaltrennzeichen, Vorzeichen beachten
erzeugung_von, erzeugung_bisErntedatum oder Erzeugungszeitraum im Format JJJJ-MM-TT
bemerkungFreitext, etwa Katasternummer oder Name der Kooperative

Dazu gehören drei Sätze, die in der Anfrage nicht fehlen sollten: keine Personendaten in die Koordinatenspalten, ein Polygon je Grundstück, und die Zusage, dass die Ware aus diesen Flächen auf keiner Stufe mit Ware unbekannter Herkunft vermischt wurde. Der letzte Satz ist kein Formalismus: Die FAQ schließt Massenbilanzsysteme aus, die entwaldungsfreie Ware mit Ware unbekannter Herkunft mischen. Ist eine Charge einmal vermischt, ist die ganze Charge nicht konform.

Die fertige Vorlage in CSV und GeoJSON liegt im Download, dazu ein kleines Skript, das die ausgefüllte Tabelle in eine gültige GeoJSON-Datei umwandelt und dabei die Regeln des Systems prüft, und ein vierseitiger Kompass mit Feldern, Prüfliste, Fehlerkatalog und Anschreiben.

Prüfen, bevor das System prüft

Eine abgelehnte Erklärung kostet keine Gebühr, aber sie kostet Zeit, und zwar genau dann, wenn die Ware am Hafen liegt. Die folgenden Prüfungen lassen sich vor dem Upload automatisieren.

Syntax. Ist die Datei gültiges JSON, sind alle Ringe geschlossen, haben Polygone mindestens vier Punkte, sind die Geometrietypen zulässig, sind die vier Eigenschaftsnamen exakt geschrieben?

Wertebereiche. Liegen alle Breitengrade zwischen minus 90 und 90, alle Längengrade zwischen minus 180 und 180? Ein Breitengrad über 90 ist fast immer eine vertauschte Spalte.

Plausibilität. Liegt der Punkt im angegebenen Erzeugerland? Diese Prüfung findet vertauschte Koordinaten und Vorzeichenfehler zuverlässig, weil die Fläche sonst im Golf von Guinea landet.

Fläche gegen Geometrie. Stimmt die angegebene Hektarzahl ungefähr mit der Fläche des Polygons überein? Weicht sie um den Faktor zwei bis drei ab, ist meist die Einheit falsch, etwa Acres statt Hektar.

Schwelle. Ist bei jedem Grundstück über vier Hektar ein Polygon hinterlegt und bei jedem Punkt eine Flächengröße?

Dubletten und Überschneidungen. Zwei Lieferanten, die dieselbe Fläche melden, sind ein Hinweis auf Doppelzählung. Überlappende Polygone sind ein Warnsignal für die Risikobewertung, nicht nur ein Datenproblem.

Größe. Bleibt die Datei unter 25 MB und die Zahl der Erzeugungsorte unter den Grenzen?

Erst danach folgt die inhaltliche Prüfung: Liegt die Fläche in einem Gebiet, das nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurde? Die Leitlinien der Kommission nennen dafür die EU-Beobachtungsstelle für Entwaldung, deren Karte die weltweite Waldbedeckung im Jahr 2020 zeigt, kostenfrei, aber ausdrücklich unverbindlich. Ergänzt wird sie um aktuelle Satellitendaten. Diese Prüfung ist Teil der Risikobewertung, nicht der Formatkontrolle, und sie gehört dokumentiert.

Woran Uploads scheitern: die Liste der Kommission

Die GeoJSON-Beschreibung der Kommission führt sechzehn typische Fehler auf. Zusammengefasst nach Ursache:

  1. Sich kreuzende Linien, etwa eine Acht, und nach innen gefaltete Umrisse.
  2. Löcher im Polygon, die nicht in zwei Teilflächen aufgelöst wurden.
  3. Offene Polygone, bei denen der erste und der letzte Punkt sich unterscheiden.
  4. Ungültige Geometrietypen wie LineString.
  5. Koordinaten, die nur eine gerade Linie ergeben.
  6. Doppelte Punkte nach dem Abschneiden auf sechs Stellen.
  7. Syntaxfehler in der Datei, eine fehlende Klammer genügt.
  8. Falsch geschriebene Eigenschaftsnamen, etwa „productionplace" statt „ProductionPlace".
  9. Falsches Dateiformat, etwa PDF oder Text, oder eine passwortgeschützte Datei.
  10. Koordinaten außerhalb der Wertebereiche.
  11. Ein ungültiger ISO-Ländercode.
  12. Die Fläche als Text statt als Zahl, was zu einer Fläche von null führt.
  13. Mehr als 25 MB Geodaten in einer Erklärung.

Aus unserer Praxis kommen drei Ursachen dazu, die im System keine Fehlermeldung, aber falsche Daten erzeugen: Längen- und Breitengrad vertauscht, ein Komma statt eines Punkts als Dezimaltrennzeichen aus einem deutschen Tabellenprogramm, und Grad, Minuten, Sekunden statt Dezimalgrad.

Grafik: typische Fehler in Geodatendateien
Fast alle Ablehnungen lassen sich vor dem Upload abfangen.

Vertraulichkeit und Weitergabe in der Kette

Viele Lieferanten wollen ihre Flächen nicht dem Abnehmer offenlegen. Dafür gibt es zwei Antworten.

Das Kennzeichen für vertrauliche Geodaten. Jede Sorgfaltserklärung trägt das Pflichtfeld geoLocationConfidential. Steht es auf wahr, werden die Koordinaten nicht in der Lieferkette weitergegeben; steht es auf falsch, dürfen nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler sie sehen. Weitergegeben wird in jedem Fall die Referenznummer, nicht die Fläche. Wie die Nummer geteilt und geprüft wird, steht im Artikel zur E1 Referenznummer.

Keine Pflicht zur Weitergabe. Die FAQ stellt klar, dass die Verordnung keine Pflicht kennt, Geodaten entlang der Kette zu teilen. Wer sie außerhalb des Systems austauschen will, darf das vertraglich regeln.

Gruppierung. Wer mehrere vorgelagerte Erklärungen in einer eigenen Erklärung zusammenfasst, nutzt die Gruppierungsfunktion des Systems: Die neue Erklärung verweist auf die Referenznummern, erbt deren Geodaten und erhält eine eigene Referenznummer. Die gruppierten Erklärungen wechseln in den Status „gruppiert" und können solange nicht einzeln geändert werden.

Was gilt, wenn Geodaten fehlen

Nicht jede Kette liefert Koordinaten. Drei Fälle sind zu trennen.

Kleinst- und Kleinprimärerzeuger. Natürliche Personen sowie Kleinst- und Kleinunternehmen, die in einem Land mit geringem Risiko niedergelassen sind und die Rohstoffe dort selbst erzeugt haben, geben nach Artikel 4a eine einmalige vereinfachte Erklärung ab. Sie dürfen die Geolokalisierung durch die Postanschrift der Grundstücke oder des Betriebs ersetzen, sofern die Anschrift dem Standort eindeutig entspricht. Das gilt nur für diese Gruppe, nicht für den Importeur, der bei ihr kauft. Für Rinderhalter in der EU entfällt die Erklärung, wenn die Angaben in den nationalen Datenbanken liegen.

Nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler. Sie geben keine eigene Erklärung ab und brauchen deshalb keine Geodaten, sondern die Referenznummern ihrer Lieferanten. Wer als Verarbeiter Geodaten von seinen Vorlieferanten verlangt, verlangt möglicherweise etwas, das er gar nicht braucht. Welche Rolle Sie haben, klärt der T1 EUDR-Check in zwei Minuten.

Alles andere. Ohne Geodaten keine Erklärung, ohne Erklärung keine Überlassung zum freien Verkehr. Es gibt keine Bagatellgrenze und keine Stichprobe: Verlangt sind alle Grundstücke der Lieferung, nicht die größten oder die bekannten. Ist eine Erklärung eingereicht, müssen Erzeugungsorte nur dann angegeben werden, wenn keine vorgelagerte Erklärung referenziert wird; wird ein Erzeugungsort angelegt, ist seine Geolokalisierung immer Pflicht.

Der Zeitplan

Die Datenbeschaffung ist der längste Teil des Projekts, weil sie zwei Ernten und mehrere Zwischenstufen berührt. Ein realistischer Ablauf für eine Kette mit Kleinbauern:

Im ersten Monat die Lieferantenliste und die Zahl der Grundstücke je Lieferant erheben, damit klar wird, ob eine Erklärung reicht. Im zweiten Monat die Anforderung mit Vorlage und Frist verschicken, gestaffelt nach Volumen. Im dritten Monat die Rückläufe prüfen, Fehler zurückspielen und nachfassen. Erst im vierten Monat entsteht ein sauberer Datensatz, mit dem Testerklärungen in der Testumgebung des Systems möglich sind.

Wer im September anfängt, ist zum 30. Dezember 2026 fertig. Wer im November anfängt, verhandelt im Januar mit dem Zoll. Was die Sorgfaltserklärung sonst enthalten muss, steht im Artikel zur E2 Sorgfaltserklärung, die Anmeldung im Informationssystem Schritt für Schritt im Informationssystem-Artikel.

Häufige Fragen

Reichen die Koordinaten der Kooperative oder der Mühle?

Nein. Verlangt sind die Grundstücke, auf denen erzeugt wurde. Die Kooperative oder die Mühle ist der Sammelpunkt, nicht der Erzeugungsort. Die Mühlenliste ist trotzdem der sinnvolle erste Schritt, weil sie zeigt, wo Daten fehlen.

Wie viele Stützpunkte braucht ein Polygon?

So viele, dass die Form des Grundstücks erkennbar ist. Das Minimum sind vier Koordinatenpaare, wobei der erste und der letzte identisch sind. Die Kommission empfiehlt nur die Ecken und zwei Punkte je gerader Kante; ein Rechteck braucht sieben Punkte, nicht 168. Sehr feine Umrisse treiben die Dateigröße und bringen für die Risikobewertung nichts.

Was passiert bei Flächen genau an der Vier-Hektar-Grenze?

Bis einschließlich vier Hektar ist ein Punkt zulässig, darüber verlangt die Verordnung ein Polygon, und das System weist einen Punkt mit mehr als vier Hektar ab. Wer nah an der Grenze liegt und die Fläche nur schätzt, liefert besser gleich ein Polygon. Das bleibt auch bei einer späteren Korrektur der Flächengröße gültig.

Was ist, wenn ein Lieferant nur vier Nachkommastellen liefert?

Das System füllt fehlende Stellen mit Nullen auf und nimmt die Datei an. Die Verordnung verlangt trotzdem mindestens sechs Stellen, und vier Stellen bedeuten eine Unschärfe von rund zehn Metern. Fordern Sie die Daten in der geforderten Genauigkeit nach; bei Punkten in kleinen Parzellen entscheidet die Unschärfe darüber, ob der Punkt noch innerhalb der Fläche liegt.

Dürfen wir Namen und Telefonnummern der Bauern mitliefern?

In die Geolokalisierung gehören sie nicht, und das System liest ohnehin nur ProducerName, ProducerCountry, ProductionPlace und Area. Von Bauern, die nicht Ihre direkten Lieferanten sind, verlangt die Verordnung keine personenbezogenen Angaben. Für Ihre eigene Rückverfolgung können Sie Kontaktdaten führen, dann aber getrennt und nach den Regeln des Datenschutzes.

Müssen wir die Koordinaten unseren Kunden weitergeben?

Nein. Die Erklärung kennt das Kennzeichen für vertrauliche Geodaten; steht es auf wahr, werden die Koordinaten nicht in der Kette weitergegeben. Weitergegeben wird die Referenznummer. Eine Pflicht, Geodaten zu teilen, gibt es nicht.

Wie lange gilt eine Erklärung, und wann müssen Geodaten neu erhoben werden?

Eine Sorgfaltserklärung darf mehrere Lieferungen und mehrere Erzeugnisse abdecken. Nach der FAQ sollte sie aber keine Lieferungen über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr ab der Übermittlung erfassen, weil Artikel 12 die jährliche Überprüfung des Sorgfaltssystems verlangt. Neue Ernte heißt neuer Zeitraum, neue Lieferanten heißen neue Grundstücke.

Können wir Geodaten aus Zertifizierungssystemen übernehmen?

Technisch oft ja, rechtlich nur mit Prüfung. Zertifizierungssysteme können die Risikobewertung stützen, sie ersetzen die Sorgfaltspflicht nicht, und die Verantwortung für die Richtigkeit der Geodaten bleibt beim Marktteilnehmer, egal über welchen Mittler er sie bezieht. Prüfen Sie außerdem, ob die Daten zur Lieferung passen und nicht nur zum zertifizierten Gesamtbestand des Lieferanten.

Was kostet uns ein abgelehnter Upload?

Direkt nichts, indirekt viel. Ohne gültige Erklärung gibt es keine Referenznummer, ohne Referenznummer keine Zollanmeldung mit dem Unterlagencode C716 und ohne diese keine Überlassung. Bei Ware mit Standzeiten im Hafen ist eine fehlerhafte Datei die teuerste Zeile im Projekt.

Quellen und Stand: Verordnung (EU) 2023/1115 in der Fassung der Verordnung (EU) 2025/2650, Artikel 2 Nummern 27 bis 29, Artikel 4a, 5, 9 und 12 sowie Anhang II. Leitlinien der Kommission. Kommissions-FAQ zur EUDR, 5. Fassung, Fragen 1.2, 1.3, 1.4, 1.7, 1.8, 1.10, 1.14, 1.15, 1.25, 5.19, 7.12 bis 7.17. EUDR GeoJSON File Description der Kommission, Stand 17. August 2026, API- und UI-Validierungsregeln und Operator API Reference V3. Nutzerhandbuch des EUDR-Informationssystems. Stand 27. September 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

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