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EUDR-Journal · Branche

EUDR für Möbelimporteure: was Importeure und Online-Händler von Holzmöbeln bis zum 30. Dezember 2026 regeln müssen

· Lesezeit ca. 14 Min. · Von
Kurz und kompakt
  • Holzmöbel der Position 9403, also Schränke, Tische, Betten und Küchen, stehen im Anhang der alten Holzhandelsverordnung. Für sie gilt der 30. Dezember 2026, egal wie groß das Unternehmen ist. Der Aufschub bis zum 30. Juni 2027 hilft kleinen Marktteilnehmern nur bei Sitzmöbeln und bei Holzwaren, die nicht in diesem Anhang stehen.
  • Wer Möbel oder Möbelteile aus einem Drittland einführt, ist Marktteilnehmer und gibt vor der Zollanmeldung eine Sorgfaltserklärung ab. Wer bei einem Hersteller oder Importeur in der EU kauft, ist nachgelagert und muss nur die Referenznummern seiner Lieferanten aufbewahren.
  • Wer importierte Teile im eigenen Haus zu Möbeln verarbeitet, ist für die Teile Marktteilnehmer und für das fertige Möbel zugleich der erste nachgelagerte Marktteilnehmer. Er erklärt den Wareneingang. Für das fertige Möbel muss er seinen Kunden keine Referenznummer weitergeben.
  • In die Erklärung gehören bei Möbeln der vollständige wissenschaftliche Name jeder Holzart, die Koordinaten aller Einschlagsflächen und das Land, in dem das Holz geschlagen wurde.
  • Eine Erklärung kann alle Lieferungen eines Lieferanten für bis zu ein Jahr abdecken. Ohne gültige Referenznummer in der Zollanmeldung kommt ein Container ab dem 30. Dezember 2026 nicht mehr durch den Zoll.

Warum Möbel ein Sonderfall sind

Die Verordnung (EU) 2023/1115 kennt sieben Rohstoffe. Bei kaum einem Erzeugnis liegt der Rohstoff so weit vom fertigen Produkt entfernt wie bei Möbeln. Ein Schrank aus Vietnam besteht aus Spanplatte, Furnier, Massivholzleisten und einer Rückwand, dazu kommen Beschläge, Lack und Verpackung. Die Verordnung interessiert sich nur für das Holz, dafür aber für jedes einzelne Stück davon: Aus welchem Land stammt es, von welcher Fläche, von welcher Baumart? Und wurde auf dieser Fläche nach dem 31. Dezember 2020 Wald gerodet oder geschädigt?

Hinzu kommt, wie die Branche arbeitet. Möbelimporteure und Online-Möbelhändler lassen auf Bestellung fertigen, oft in Asien, mit Lieferzeiten von sechs Wochen und mehr. Die Artikelnummer bleibt bei der Nachbestellung dieselbe, das Holz kommt aber womöglich aus einem anderen Wald. Fertige Möbel und einzelne Komponenten werden nebeneinander importiert, verkauft wird an Händler und an Endkunden, Retouren kommen zurück, und ein Teil der Ware geht in die Schweiz. Für jede dieser Konstellationen gibt die Verordnung eine eigene Antwort. Dieser Leitfaden ergänzt den Leitfaden für die Holzindustrie, der die Kette vom Wald bis zum Sägewerk beschreibt, um die Sicht derjenigen, die am Ende dieser Kette importieren und verkaufen.

Die Beispiele stammen aus Gesprächen mit Möbelimporteuren und Möbelhändlern aus den vergangenen Monaten. Sie sind anonymisiert und so weit verallgemeinert, dass kein Unternehmen zu erkennen ist.

Welche Möbel unter die EUDR fallen

Gestapelte Holzstühle in einem Lagerraum
Sitzmöbel aus Holz haben in Anhang I eigene Unterpositionen. Stühle mit Metallgestell stehen nicht darin.

Seit dem 18. September 2026 gilt Anhang I in der Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2026/2102. Für Möbel hat die Neufassung die Einträge präziser gefasst und drei Ausnahmen eingezogen.

PositionErzeugnisIm Anhang der Holzhandelsverordnung
ex 9403 30, ex 9403 40, ex 9403 50, ex 9403 60Büromöbel, Küchenmöbel, Schlafzimmermöbel und andere Möbel aus HolzJa: 30. Dezember 2026 für alle
ex 9403 91Möbelteile aus HolzJa: 30. Dezember 2026 für alle
ex 9401 31 00, 9401 41 00, 9401 61 00, 9401 69 00, 9401 80 00, 9401 91 90Sitzmöbel aus Holz oder mit Gestell aus Holz, gepolstert oder nicht, und Teile davonNein: kleine Marktteilnehmer bis 30. Juni 2027
ex 9406 10 00Vorgefertigte Gebäude aus HolzJa
ex 4418, ex 4420, ex 4421Bautischlerarbeiten, Innenausstattung und Ziergegenstände aus Holz, andere Holzwaren4418 ja, 4420 und 4421 nein

Was das „ex“ vor der Position bedeutet

Das „ex“ vor einer Position heißt: Erfasst ist nur der Teil der Waren, der aus Holz besteht. Die Kommission erklärt das in ihrer FAQ am Beispiel der Position 9401. Sitzmöbel aus anderen Materialien laufen unter demselben Code, fallen aber nicht unter die Verordnung. Bei Sitzmöbeln geht die Neufassung noch einen Schritt weiter und nennt nur sechs Unterpositionen aus Holz oder mit Holzgestell. Ein Stuhl mit Metallgestell und Kunststoffsitz wird unter 9401 71 00 oder 9401 79 00 eingereiht und steht damit gar nicht in Anhang I. Für ihn braucht der Zollanmelder keinen EUDR-Code. Den Code Y129 meldet er nur an, wenn der Code der Ware zwar in Anhang I steht, die Ware selbst aber kein Holz enthält, etwa bei einem Kunststoffsitz unter 9401 80 00 oder einem Rattanmöbel unter ex 9403 60. Ein gepolsterter Sessel mit Buchengestell ist dagegen erfasst, mit eigenem Eintrag.

Was nicht erfasst ist

Eine Mengen- oder Wertgrenze gibt es nicht. Die FAQ der Kommission sagt ausdrücklich, dass die Verordnung unabhängig von Menge und Wert gilt. Ausgenommen sind nur Muster und Proben von vernachlässigbarem Wert.

Gebrauchte Möbel und Second-hand-Ware sind bei allen Möbelpositionen ausgenommen. Der Anhang sagt das ausdrücklich, definiert aber nicht, was als gebraucht gilt. Für Retouren, die als Neuware zurück ins Lager gehen, hilft die Ausnahme deshalb nicht weiter.

Bambus, Rattan, Schilf, Binsen und Korbweiden gelten nicht als Holz im Sinne der Verordnung. Ein Rattanstuhl ist also nicht erfasst. Hat er ein Holzgestell, zählt nur das Gestell.

Flugzeug- und Fahrzeugsitze hat die Neufassung herausgenommen, weil sie nach der Begründung der Kommission nur geringe Mengen Holz enthalten. Wer solche Sitze herstellt, ist mit diesen Produkten draußen.

Verpackungsholz, das die Ware nur schützt, fällt nicht unter die Verordnung. Und Leder steht seit der Neufassung nicht mehr in Anhang I. Bei einem Holzmöbel mit Lederbezug zählt also nur das Holz.

Der Stichtag: für Holzmöbel der Position 9403 gilt der 30. Dezember 2026 für alle

Die Verordnung gilt ab dem 30. Dezember 2026. Wer am 31. Dezember 2024 eine natürliche Person, ein Kleinstunternehmen oder ein kleines Unternehmen war, bekommt als Marktteilnehmer nach Artikel 38 Absatz 3 sechs Monate mehr, bis zum 30. Juni 2027. Dieser Aufschub gilt aber nicht für Erzeugnisse, die im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 stehen, der alten Holzhandelsverordnung. Und dort stehen die Holzmöbel der Positionen 9403 30 bis 9403 60 und 9403 91. Ein kleiner Importeur mit einer Handvoll Beschäftigter, der Schränke und Tische aus Holz einführt, hat also denselben Termin wie ein Konzern.

Für Sitzmöbel, Ziergegenstände und andere Holzwaren außerhalb dieses Anhangs darf ein solcher kleiner Marktteilnehmer bis Juni 2027 warten. Beim Zoll meldet er dafür den Code Y141 an. Das geht auch dann, wenn er daneben Holzmöbel der Position 9403 einführt, für die der Dezembertermin bleibt. Der Aufschub hängt am Erzeugnis, nicht an der Firma.

Grafik: welche Frist für welche Möbel gilt
Der Anhang der alten Holzhandelsverordnung entscheidet über die Frist. Wer dort steht, hat den 30. Dezember 2026, egal wie klein er ist.

Nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler haben keinen Aufschub, unabhängig von ihrer Größe. Das betrifft den Online-Händler, der bei einem polnischen Hersteller kauft, genauso wie das Möbelhaus, das Ware deutscher Hersteller weiterverkauft. Führt dasselbe Möbelhaus Eigenmarken aus Indonesien ein, ist es für diese Ware Marktteilnehmer und hat bei Holzmöbeln der Position 9403 ebenfalls den Dezembertermin.

Was mit der Ware im Lager passiert

Für die Ware, die zum Jahreswechsel im Lager liegt oder auf dem Schiff ist, zählt das erste Inverkehrbringen. Holzmöbel der Position 9403, die vor dem 30. Dezember 2026 eingeführt wurden, bleiben nach den Leitlinien der Kommission vom Juli 2026 bei der Holzhandelsverordnung. Sitzmöbel und andere Ware außerhalb des EUTR-Anhangs aus dieser Zeit fallen nach der FAQ der Kommission ebenfalls nicht unter die EUDR. In beiden Fällen ist keine Sorgfaltserklärung nötig. Wer seine Bestände mit Einfuhrdatum dokumentiert, kann sie 2027 ohne Erklärung verkaufen. Für Holz, das vor dem 29. Juni 2023 geschlagen wurde, gilt die Holzhandelsverordnung sogar bis Ende 2029 weiter. Wie diese Weiche im Einzelnen funktioniert, beschreibt der Leitfaden für die Holzindustrie.

Welche Rolle Sie haben: je Beschaffungsweg, nicht je Firma

Die Änderungsverordnung (EU) 2025/2650 hat das Rollenmodell vereinfacht. Marktteilnehmer ist, wer ein relevantes Erzeugnis erstmals in Verkehr bringt oder ausführt. Bei Möbeln ist das der Importeur. Nachgelagerter Marktteilnehmer ist, wer aus bereits erklärten Erzeugnissen etwas Neues herstellt und verkauft. Händler ist, wer erklärte Ware unverändert weitergibt. Die Pflichten hängen an der Rolle, und die Rolle hängt am Beschaffungsweg. Deshalb hat ein Unternehmen oft mehrere Rollen zugleich.

Grafik: Rolle und Pflicht je Beschaffungsweg
Fünf Beschaffungswege, die bei Möbelimporteuren nebeneinander vorkommen, und was jeder davon verlangt.
BeschaffungswegIhre RolleIhre Pflicht
Fertige Möbel aus einem Drittland importiert und unverändert verkauftMarktteilnehmerSorgfaltspflicht erfüllen und Sorgfaltserklärung abgeben, bevor die Ware zum freien Verkehr überlassen wird. Referenznummer in die Zollanmeldung. Referenznummer an Abnehmer weitergeben, die nachgelagerte Marktteilnehmer oder Händler sind. Eine zweite Erklärung beim Verkauf ist nicht nötig, weil schon die Überlassung zum freien Verkehr als Inverkehrbringen gilt.
Komponenten aus einem Drittland importiert und selbst zum Möbel verarbeitetMarktteilnehmer für die Komponenten, zugleich erster nachgelagerter Marktteilnehmer für das MöbelSorgfaltserklärung für die Komponenten bei der Einfuhr. Für das fertige Möbel weder eine Erklärung noch eine Referenznummer für die Kunden. Die Nummern der Einfuhren bleiben fünf Jahre im eigenen Bestand.
Möbel bei einem Hersteller oder Importeur in der EU gekauftNachgelagerter Marktteilnehmer oder HändlerLieferanten erfassen, ebenso die nachgelagerten Marktteilnehmer und Händler, an die geliefert wurde, dazu die Referenznummern des Lieferanten, wenn er Marktteilnehmer ist. Fünf Jahre aufbewahren. Keine Erklärung, keine Geodaten. Wer kein KMU ist, registriert sich zusätzlich im Informationssystem und prüft bei begründeten Bedenken.
Möbel für den eigenen Betrieb importiert, etwa BüroausstattungMarktteilnehmerSorgfaltserklärung vor der Einfuhr, auch ohne Weiterverkauf.
Retoure aus der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich wieder eingeführtNachgelagerter Marktteilnehmer, sofern das frühere Inverkehrbringen belegt istKeine neue Erklärung. Beim Zoll Code C720 (registriertes Nicht-KMU) oder C725 (KMU) mit der ursprünglichen Referenznummer, bei Ware aus der Übergangszeit C718. Ohne Beleg (Zollanmeldung, Rechnung, Lieferschein) gilt die Ware als Erstimport mit voller Sorgfaltspflicht.
Erklärte Möbel exportiert, zum Beispiel an Händler in der SchweizNachgelagerter MarktteilnehmerKeine Referenznummer in der Ausfuhranmeldung, stattdessen Code Y188 (KMU) oder Y196 (registriertes Nicht-KMU). Nur wer Ware ausführt, die in der EU noch nicht in Verkehr gebracht war, erklärt als Marktteilnehmer vor der Ausfuhr.

Importeur und Hersteller in einer Person

Die zweite Zeile der Tabelle regelt die Kommission in der fünften Auflage ihrer FAQ ausdrücklich. Wer ein Erzeugnis einführt und es im eigenen Unternehmen zu einem anderen relevanten Erzeugnis verarbeitet, ist Marktteilnehmer und erster nachgelagerter Marktteilnehmer in einer Person. Ein Hersteller, der Holzkomponenten aus Asien einführt und daraus Möbel baut, erklärt die Komponenten bei der Einfuhr, und das war es. Handelt dieselbe Firma daneben mit fertig importierten Stühlen, die sie unverändert weiterverkauft, bekommt der erste Abnehmer dieser Stühle die Referenznummer. Beides nebeneinander ist in Möbelbetrieben der Normalfall.

In den Gesprächen taucht regelmäßig eine andere Vorstellung auf: für jeden produzierten Stuhl eine eigene Erklärung, bei jedem Verkauf eine Nummer und dafür eine Chargenverfolgung vom Container bis zum fertigen Möbel. Das verlangt die Verordnung nicht. Sie verlangt eine Dokumentation des Wareneingangs: welche Komponenten mit welcher Erklärung ins Haus gekommen sind.

Direktversand aus dem Drittland

Noch ein Fall aus dem Online-Handel. Wer als EU-Unternehmen Ware eines Verkäufers aus einem Drittland erstmals auf dem Unionsmarkt bereitstellt, gilt nach Artikel 7 als Marktteilnehmer. Das gilt auch, wenn er die Ware nie in der Hand hatte. Direktlieferungen vom Hersteller im Drittland an den Endkunden sind für das verkaufende EU-Unternehmen deshalb kein Weg um die Pflicht herum. Außen vor bleibt nur ein reiner Marktplatz, der weder selbst verkauft noch liefert. Verbraucher haben keine Pflichten.

Was die Sorgfaltserklärung bei Möbeln enthält

Detail einer Kommode aus Massivholz mit Metallgriffen
Korpus, Front, Rückwand: Jede Holzart im Möbel braucht ihren vollständigen wissenschaftlichen Namen.

Die Erklärung im Informationssystem ist am Ende nur ein Formular mit wenigen Feldern. Der Aufwand steckt in den Informationen nach Artikel 9, die dahinterstehen.

Holzart und Menge

Zur Zolltarifnummer gehört eine Beschreibung mit dem Handelsnamen und dem wissenschaftlichen Namen des Holzes. Artikel 9 verlangt bei Erzeugnissen, die Holz enthalten, „den gebräuchlichen Namen der Art und ihren vollständigen wissenschaftlichen Namen“. Ein Möbel aus Gummibaumholz mit einer Sperrholzrückwand aus Pappel hat zwei Arten, ein Massivholzmöbel mit Eichenfront und Kiefernkorpus ebenfalls. „Hartholz“ oder „Teak“ reicht nicht. Das System nimmt die Namen aus der EPPO-Datenbank, also etwa Tectona grandis oder Hevea brasiliensis. Nach der FAQ der Kommission ist der wissenschaftliche Name bei allen Erzeugnissen aus dem Rohstoff Holz Pflicht. Die Menge wird in Kilogramm Eigenmasse angegeben, also ohne Verpackung, dazu die besondere Maßeinheit, falls die Kombinierte Nomenklatur für den Code eine vorsieht.

Erzeugerland und Flächen

Erzeugerland ist das Land, in dem das Holz geschlagen wurde. Ein Schrank aus einer vietnamesischen Fabrik mit Holz aus Brasilien hat Brasilien als Erzeugerland, mit allen Folgen für das Länderrisiko.

Dazu kommen die Koordinaten aller Grundstücke, auf denen das Holz geschlagen wurde, mit mindestens sechs Dezimalstellen, bei Flächen über vier Hektar als Polygon, und der Zeitraum der Ernte. Bei einem zusammengesetzten Möbel sind das die Flächen aller Holzkomponenten. Die Kommission nennt in ihrer FAQ ausdrücklich „eingeführte Holzmöbel mit verschiedenen Holzkomponenten“. Auf eine fremde Erklärung zu verweisen, statt die eigenen Geodaten anzugeben, ist seit der Änderung vom Dezember 2025 nicht mehr vorgesehen. Wer als Marktteilnehmer erklärt, gibt alle Flächen selbst an. Steckt in einem Möbel Holz von einer Fläche, die nach dem Stichtag entwaldet wurde, darf das ganze Möbel nicht verkauft werden.

Lieferanten, Abnehmer, Nachweise

Schließlich gehören Name, Anschrift und E-Mail-Adresse aller Lieferanten in die Unterlagen, dazu die nachgelagerten Marktteilnehmer und Händler, an die geliefert wurde, die Legalitätsnachweise aus dem Erzeugerland und die Belege für die Entwaldungsfreiheit. Alles bleibt fünf Jahre aufbewahrt.

Eine Frage lässt die Kommission offen: Spanplatten und MDF mit Recyclingspänen. Ausgenommen sind nur Erzeugnisse, die vollständig aus Material am Ende seines Lebenszyklus bestehen. Für Recyclingpapier sagt die FAQ, dass der nicht rezyklierte Anteil bis zur Fläche zurückverfolgt werden muss. Für Platten mit gemischten Spänen gilt nach derselben Logik dasselbe. Wer solche Platten aus Drittländern einführt, sollte den Frischholzanteil mit Flächen belegen können.

Geodaten aus Asien: was die Lieferanten liefern können

Arbeiter an einer Lackierstraße für Sperrholzplatten in einer Möbelfabrik
Fertigung auf Bestellung: Die Artikelnummer bleibt, das Holz kann beim nächsten Auftrag aus einem anderen Wald kommen.

Für Importeure ist die Geolokalisierung der Teil, der die meiste Vorbereitung verlangt. Das liegt weniger an der Technik als an der Lieferkette. Aus den Gesprächen kennen wir vor allem drei Ausgangslagen.

Plantagenholz mit Daten je Verschiffung

Ein Hersteller bezieht Holzkomponenten aus Plantagen in Asien, mit einer Rahmenbestellung für das Jahr und Abruf je Ladung. Der Lieferant führt ein Holzbuch, aus dem hervorgeht, welche Hölzer in welches Produkt gegangen sind. Die Koordinaten der Einschlagsflächen gibt es aber erst, wenn die Ladung zusammengestellt ist. Der Lieferant kann also nicht vorab „alle Flächen“ melden. Geprüft wird je Lieferung, und die Erklärung muss vor der Zollanmeldung im System stehen, also in den Wochen, in denen der Container unterwegs ist.

Fertigung auf Bestellung mit gleichbleibender Artikelnummer

Ein Online-Händler lässt Eigenmarken in Asien fertigen. Die Bestellung löst die Produktion aus, und bei der Nachbestellung kann das Holz aus einem anderen Wald kommen. Unter der Holzhandelsverordnung hat der Händler je Artikel einmal im Jahr geprüft. Unter der EUDR muss er erneut prüfen, sobald es Hinweise auf einen anderen Ursprung gibt, und die Risikobewertung mindestens jährlich überprüfen. In der Praxis heißt das: Prüfung je Bestellung, mit der Bestellnummer als Unterscheidungsmerkmal gegenüber dem Lieferanten.

Kleinbauern ohne Koordinaten

Aus manchen Herkünften kommen die Dokumente handschriftlich, und mancher Lieferant weiß selbst nicht genau, wo sein Holz herkommt. Dort hilft nur eins: Der Lieferant zeichnet seine Flächen auf einer Karte ein und belegt die Legalität mit den Papieren des Erzeugerlandes. Der Leitfaden für die Holzindustrie rechnet bei Übersee-Lieferanten mit acht bis zwölf Wochen, bis Polygone, Artnamen und Dokumente vorliegen.

Die typischen Fehler

Die Fehler in den Daten sind immer dieselben: Polygone, die die ganze Konzession zeigen statt der Einschlagsfläche. Artnamen als Handelsnamen statt botanisch. Erntezeiträume, die nicht zum Lieferdatum passen. Koordinaten im falschen Land. Wer die Daten vor der Erklärung gegen Satellitenbilder und auf Plausibilität prüft, findet diese Fehler, bevor sie in der Erklärung stehen.

Ein großer Händler hat dafür einen organisatorischen Riegel eingezogen: Sein Importdienstleister bucht den Container erst, wenn die Referenznummer vorliegt. Die Lieferanten wissen das. So soll ab dem 30. Dezember 2026 keine Ware beim Zoll hängen bleiben.

Länderrisiko: das Erzeugerland des Holzes entscheidet

Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1093 vom 22. Mai 2025 stuft die Länder ein. Für Möbelimporteure sieht die Landkarte so aus:

EinstufungLänder, die für Möbelholz zählenFolge
Geringes RisikoChina, Vietnam, Indien, Thailand, Türkei, Ukraine, Bosnien und Herzegowina, Serbien, alle EU-Staaten, USA, Kanada, Vereinigtes Königreich, Norwegen, SchweizVereinfachte Sorgfaltspflicht nach Artikel 13: Informationen und Geodaten sammeln, aber keine Risikobewertung und keine Risikominderung, solange nichts auf Umgehung oder Vermischung hindeutet. Kontrollquote ein Prozent.
Normales RisikoIndonesien, Malaysia, Brasilien und alle anderen nicht gelisteten LänderVolle Sorgfaltspflicht nach den Artikeln 10 und 11: Risikobewertung je Lieferant und Herkunft mit dokumentiertem Ergebnis, Risikominderung bis zum vernachlässigbaren Risiko, jährliche Überprüfung. Kontrollquote drei Prozent.
Hohes RisikoBelarus, Russland, Myanmar, NordkoreaKontrollquote neun Prozent. Holz aus Russland und Belarus ist ohnehin sanktioniert.

Kommt das Furnier eines in Vietnam gefertigten Möbels aus Indonesien, gilt für dieses Möbel die volle Sorgfaltspflicht. Und auch die vereinfachte Sorgfaltspflicht befreit nicht von der Geolokalisierung. Geodaten, Artnamen und Legalitätsnachweise bleiben Pflicht, nur die Bewertung entfällt.

Zertifikate belegen Legalität. Die Entwaldungsfreiheit wird an der Fläche geprüft. FSC und PEFC decken einzelne Rechtsbereiche ab und sind ein Hilfsmittel für die Risikobewertung, mehr nicht. FLEGT-Genehmigungen, derzeit nur aus Indonesien, gelten nach Artikel 10 Absatz 3 als Nachweis der Legalität.

Eine Erklärung für viele Lieferungen

Niemand muss für jeden Container eine eigene Erklärung abgeben. Nach der FAQ der Kommission kann eine Sorgfaltserklärung mehrere Sendungen und Chargen verschiedener Erzeugnisse abdecken, solange die angemeldete Menge reicht. Sind die Kilogramm durch Einfuhren aufgebraucht, braucht derselbe Marktteilnehmer eine neue Erklärung. Weil die Sorgfaltspflichtregelung jährlich zu überprüfen ist, soll eine Erklärung keine Lieferungen über mehr als ein Jahr ab Abgabe abdecken. Die Bäume müssen bei der Abgabe bereits geschlagen sein, das Möbel muss noch nicht hergestellt sein. Die FAQ nennt genau dieses Beispiel für Holzmöbel. Ein Erzeugnis darf nicht in mehreren eigenen Erklärungen stehen, und die Mengen müssen zu den tatsächlichen Einfuhren passen.

Für einen Importeur mit festen Lieferanten und Rahmenbestellung heißt das: eine Erklärung je Lieferant mit der Jahresmenge, dieselbe Referenznummer in jeder Zollanmeldung des Jahres und ein Blick auf die Restmenge, bevor die nächste Ladung ausläuft. Für den Händler mit Fertigung auf Bestellung aus wechselnden Wäldern taugt die Jahreserklärung nur, wenn die Flächen des Lieferanten stabil sind. Sonst bleibt es bei der Erklärung je Bestellung.

Zoll: Referenznummer, Codes und die Bedingung, die den Container stoppt

Luftaufnahme eines Containerterminals
Ab dem 30. Dezember 2026 prüft der Zoll bei jeder Einfuhranmeldung, ob eine Referenznummer dabei ist.

Ab dem 30. Dezember 2026 muss der Zollanmelder die Referenznummer der Sorgfaltserklärung vor der Überlassung zum freien Verkehr zur Verfügung stellen. So verlangt es Artikel 26 Absatz 4. In der Praxis steht in der Einfuhranmeldung der Dokumentencode C716 mit der Referenznummer. Fehlt beides und greift keine Ausnahme, ist die Einfuhr nach der TARIC-Bedingung B090 nicht erlaubt. Angemeldet wird mit zehnstelligen TARIC-Codes. Wer sein Sortiment nur vierstellig gegen Anhang I abgeglichen hat, bekommt bei Sitzmöbeln falsche Ergebnisse, weil dort die achtstellige Unterposition entscheidet.

CodeWofür
C716Eigene Sorgfaltserklärung, mit Referenznummer
Y129Ware unter einem Code aus Anhang I, die kein Holz enthält
Y133Gebrauchte Möbel, Abfall, Recyclingware
Y141Kleine Marktteilnehmer bis zum 29. Juni 2027, nicht für Holzmöbel der Position 9403
C720 und C725Wieder eingeführte Retouren, Nicht-KMU und KMU, mit der ursprünglichen Referenznummer
C718Ware, die zwischen dem 30. Juni 2023 und dem Geltungsbeginn in Verkehr gebracht wurde und zurückkommt, mit der konventionellen Nummer 99EU9999999999
Y132Holz, das vor dem 29. Juni 2023 geschlagen wurde

Welcher Code zu welcher Rolle gehört und wie er in ATLAS eingetragen wird, steht im Glossar der TARIC-Codes. Was bei Kuriersendungen mit DHL, UPS und FedEx zu beachten ist, erklärt unsere englische Anleitung zur Referenznummer bei Kuriersendungen.

Liefert der Importeur an Händler und Verarbeiter in Deutschland oder der EU, gibt er die Referenznummer weiter: auf der Rechnung, im Lieferschein oder per E-Mail, die Form ist frei. Endkunden bekommen nichts.

Kontrollen: was die BLE von Möbelimporteuren sehen will

Zuständig für Importeure, Hersteller und Händler ist in Deutschland die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, kurz BLE, die mit dem Zoll zusammenarbeitet. Wer als Möbelimporteur schon unter der Holzhandelsverordnung geprüft wurde, kennt die Methode: Die Dokumentenkette wird Schritt für Schritt nachvollzogen, die Mengen müssen von einer Stufe zur nächsten plausibel sein, der botanische Name muss durchgängig stimmen. Bei verdächtigen Herkünften kommt eine Holzartbestimmung im Labor dazu, über Holzanatomie, DNA und Isotope, etwa wenn Eiche über China kommt und in Wahrheit aus Russland stammen könnte.

Unter der EUDR verschiebt sich der Schwerpunkt. Im Mittelpunkt steht nicht mehr die Rechnungskette bis zur Herkunft, sondern die Fläche: Wo wurde das Holz geschlagen, und wurde dort nach 2020 Wald umgewandelt oder geschädigt? Die Behörde gleicht die angemeldeten Flächen mit Satellitenbildern ab. Vermischungsrisiko und Komplexität der Lieferkette bleiben als Risikofaktoren bestehen, und die Legalitätsnachweise aus dem Erzeugerland werden weiter verlangt. Wer seine Lieferanten unter der Holzhandelsverordnung auf eine lückenlose Dokumentenkette eingestellt hat, muss davon nichts aufgeben. Geodaten und Entwaldungsnachweis kommen hinzu.

Die Kontrollquoten setzt die Verordnung selbst fest. Bei geringem Risiko werden jedes Jahr mindestens ein Prozent der Marktteilnehmer geprüft, dazu ein Prozent der nachgelagerten Marktteilnehmer und Händler, die keine KMU sind. Bei normalem Risiko sind es drei Prozent, bei hohem Risiko neun Prozent und dort zusätzlich neun Prozent der Menge. Der Entwurf des deutschen Durchführungsgesetzes (Bundestags-Drucksache 21/8278) sieht Bußgelder bis 100.000 Euro vor, für juristische Personen oberhalb einer Umsatzschwelle bis zu vier Prozent des Gesamtumsatzes. Dazu kommen die Einziehung der Ware und Vertriebsverbote von bis zu einem Jahr. Die Verordnung selbst verlangt von den Mitgliedstaaten Höchstbußen von mindestens vier Prozent des unionsweiten Jahresumsatzes. Was das Gesetz im Einzelnen regelt und wie die Kontrollen ablaufen, steht im Artikel zu Kontrollen und Sanktionen.

Fahrplan bis zum 30. Dezember 2026 für Möbelimporteure

Grafik: Fahrplan von Oktober bis Dezember 2026
Elf Wochen bis zum Stichtag. Die Lieferantenabfrage ist der Schritt mit dem längsten Vorlauf.

Sofort: Sortiment zuordnen. Alle Artikel mit zehnstelliger Zolltarifnummer gegen den neuen Anhang I prüfen, bei Sitzmöbeln achtstellig. Dann markieren, was im Anhang der Holzhandelsverordnung steht und was nicht. Schränke, Tische, Betten und Küchen der Position 9403: 30. Dezember 2026 für alle. Sitzmöbel: Aufschub für kleine Marktteilnehmer möglich.

Sofort: Rollen je Beschaffungsweg festlegen. Import von Fertigware, Import von Komponenten mit eigener Fertigung, Einkauf in der EU, Eigenbedarf, Retouren, Export. Für jede Zeile steht die Pflicht in der Tabelle oben.

Oktober: Lieferanten anschreiben. Je Lieferant und Artikel: Erzeugerland des Holzes, wissenschaftliche Artnamen, Polygone der Einschlagsflächen, Erntezeitraum, Legalitätsdokumente. Übersee-Lieferanten brauchen acht bis zwölf Wochen. EU-Lieferanten nach ihrer Rolle fragen und vereinbaren, wie die Referenznummern übermittelt werden.

Oktober: Zugang zum Informationssystem beantragen. Nicht-KMU registrieren sich auch dann, wenn sie nur nachgelagert sind.

November: Länderrisiko und Prozesse. Je Lieferant das Erzeugerland einstufen und bei normalem Risiko die Risikobewertung dokumentieren. Die Sorgfaltspflichtregelung nach Artikel 12 schriftlich festhalten. Bestände mit Einfuhrdatum erfassen, damit Bestandsware vom neuen Holz getrennt bleibt. Testerklärungen abgeben.

Dezember: Erste Erklärungen mit Vorlauf. Für die Container, die nach dem 30. Dezember ankommen, die Erklärung abgeben, sobald die Ladung steht. Den Zolldienstleister auf C716 und die Referenznummer einstellen und mit dem Spediteur die Regel „kein Container ohne Nummer“ vereinbaren. Referenznummern auf Rechnung und Lieferschein für Händler und Verarbeiter.

Sieben Irrtümer aus der Möbelbranche

„Wir kaufen in Polen, also müssen wir eine Sorgfaltserklärung abgeben.“ Nein. Wer in der EU bei einem Hersteller oder Importeur kauft, ist nachgelagert und bewahrt dessen Referenznummern auf.

„Für jeden produzierten Stuhl brauchen wir eine eigene Erklärung.“ Nein. Wer importierte Teile selbst verarbeitet, erklärt die Teile bei der Einfuhr. Für das fertige Möbel braucht es weder eine Erklärung noch eine Nummer für den Kunden.

„Als kleiner Importeur haben wir bis Juni 2027 Zeit.“ Nur für Sitzmöbel und für Holzwaren, die nicht im Anhang der Holzhandelsverordnung stehen. Für Schränke, Tische, Betten und Küchen der Position 9403 gilt der 30. Dezember 2026.

„Unser Hersteller sitzt in Vietnam, das ist ein Land mit geringem Risiko.“ Es zählt das Land, in dem das Holz geschlagen wurde. Furnier aus Indonesien macht das Möbel zu einem Fall mit normalem Risiko.

„Teak reicht als Holzart.“ Nein. Verlangt ist der vollständige wissenschaftliche Name jeder Art, bei Teak also Tectona grandis, und das für jede Holzkomponente.

„Wir sind FSC-zertifiziert, damit ist die EUDR erledigt.“ Zertifikate decken Rechtsbereiche ab. Die Entwaldungsfreiheit wird an den Flächen geprüft, und Erklärung und Verantwortung bleiben beim Importeur.

„Die Ware im Lager braucht ab Januar eine Erklärung.“ Was vor dem 30. Dezember 2026 eingeführt wurde, fällt nicht unter die EUDR. Es reicht, das Einfuhrdatum zu dokumentieren.

Wie Polygon One Möbelimporteure unterstützt

Polygon One erfasst für Holz und Möbel die Zolltarifnummern der Kapitel 44, 47, 48 und 94, die Artangaben, die Geodaten der Einschlagsflächen und die Referenznummern vorgelagerter Erklärungen. Lieferanten tragen ihre Flächen über ein Portal ohne eigenen Account ein, als Koordinaten, Polygone oder GeoJSON, oder sie zeichnen sie direkt auf der Karte ein. Jede Fläche wird gegen Satellitenaufnahmen auf Entwaldung nach dem 31. Dezember 2020 geprüft, das Länderrisiko folgt der Benchmarking-Verordnung. Die Rolle wird je Artikel und Lieferant geführt. So ist für jeden Beschaffungsweg sichtbar, ob eine eigene Erklärung nötig ist oder nur eine Nummer. Sorgfaltserklärungen gehen über die Anbindung an das Informationssystem, auf Wunsch als eine Erklärung für die Lieferungen eines Jahres, bei der die Restmenge je Bestellung mitläuft. Die Referenznummer kommt an die Bestellung zurück. Für nachgelagerte Händler speichert Polygon One die Referenz- und Prüfnummern je Lieferung und exportiert die Angaben für eine Behördenanfrage. Ein Compliance-Bericht je Lieferant und Produkt dokumentiert Geoanalyse, Risikobewertung und Risikominderung nach den Artikeln 9 bis 11 für den Fall einer Kontrolle.

Was die Software nicht tut: Ihre Rolle rechtlich festlegen, die Legalität eines Einschlags beurteilen oder die Zusicherung in der Erklärung unterschreiben. Wenn Sie sehen möchten, wie Ihr Sortiment mit seinen Beschaffungswegen in dieser Struktur aussieht, buchen Sie eine Demo oder lesen Sie auf der Produktseite zum EUDR-Modul weiter.

Download: Checkliste EUDR für Möbelimporteure

Zwei Seiten für Einkauf, Zoll und Geschäftsführung: die Positionen mit Stichtag, die Rollentabelle je Beschaffungsweg, die Angaben der Erklärung bei Möbeln, die Zollcodes und der Fahrplan.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die EUDR für Möbelimporteure?

Ab dem 30. Dezember 2026. Für Holzmöbel der Position 9403, also Schränke, Tische, Betten, Küchen und Möbelteile aus Holz, gilt der Termin für jede Unternehmensgröße, weil diese Positionen im Anhang der alten Holzhandelsverordnung stehen. Nur für Sitzmöbel und Holzwaren außerhalb dieses Anhangs haben Marktteilnehmer, die am 31. Dezember 2024 Kleinst- oder Kleinunternehmen waren, bis zum 30. Juni 2027 Zeit.

Welche Möbel fallen unter die EUDR?

Möbel aus Holz der Positionen 9403 30 bis 9403 60 und Möbelteile aus Holz (9403 91), vorgefertigte Gebäude aus Holz (9406 10) sowie Holzwaren der Positionen 4418, 4420 und 4421. Bei Sitzmöbeln sind nur sechs Unterpositionen gelistet: 9401 31 00, 9401 41 00, 9401 61 00, 9401 69 00, 9401 80 00 und 9401 91 90. Alle Einträge gelten nur, soweit die Ware aus Holz besteht. Ausgenommen sind gebrauchte und Second-hand-Möbel, Möbel aus Bambus und Rattan sowie Flugzeug- und Fahrzeugsitze.

Sind Sitzmöbel mit Metallgestell betroffen?

Nein. Anhang I führt bei Sitzmöbeln nur sechs Unterpositionen aus Holz oder mit Gestell aus Holz. Ein Stuhl mit Metallgestell wird unter 9401 71 00 oder 9401 79 00 eingereiht und steht nicht in Anhang I. Beim Zoll ist dafür kein EUDR-Code nötig.

Muss ich eine Sorgfaltserklärung abgeben, wenn ich Möbel bei einem Hersteller in der EU kaufe?

Nein. Der Hersteller oder der Importeur, der das Holz erstmals in Verkehr gebracht hat, hat die Erklärung abgegeben. Sie sind nachgelagerter Marktteilnehmer oder Händler und bewahren fünf Jahre lang auf, wer Ihre Lieferanten und Ihre Abnehmer in der Lieferkette sind und welche Referenznummern Ihr Lieferant Ihnen mitgeteilt hat. Sind Sie kein KMU, registrieren Sie sich zusätzlich im Informationssystem.

Ich importiere Komponenten und fertige daraus Möbel. Muss ich meinen Kunden eine Referenznummer geben?

Nein. Für die Komponenten sind Sie Marktteilnehmer und geben bei der Einfuhr die Sorgfaltserklärung ab. Für das fertige Möbel sind Sie zugleich der erste nachgelagerte Marktteilnehmer. Die Kommission stellt in ihrer FAQ klar, dass die Referenznummer in diesem Fall nicht an die Kunden weitergegeben werden muss. Sie bewahren die Nummern Ihrer Einfuhren auf.

Welche Holzart muss ich angeben?

Den gebräuchlichen und den vollständigen wissenschaftlichen Namen jeder Holzart, die im Möbel steckt, etwa Tectona grandis für Teak oder Hevea brasiliensis für Gummibaumholz. Das Informationssystem verwendet die EPPO-Datenbank. Bei Sperrholz, Furnier und Möbeln aus mehreren Hölzern sind es mehrere Namen.

Kann eine Sorgfaltserklärung ein ganzes Jahr abdecken?

Ja. Eine Erklärung kann mehrere Sendungen verschiedener Erzeugnisse abdecken, bis die angemeldete Menge aufgebraucht ist, und soll keinen Zeitraum von mehr als einem Jahr ab Abgabe umfassen. Die Bäume müssen geschlagen sein, die Möbel müssen noch nicht gefertigt sein. Dieselbe Referenznummer darf in mehreren Zollanmeldungen stehen.

Kann mein Zolldienstleister die Sorgfaltserklärung für mich abgeben?

Ja, als Bevollmächtigter nach Artikel 6. Marktteilnehmer können einen Bevollmächtigten beauftragen, die Sorgfaltserklärung in ihrem Namen zu übermitteln. Die Verantwortung dafür, dass die Möbel entwaldungsfrei und legal erzeugt sind, bleibt beim Importeur. Der Bevollmächtigte muss der Behörde auf Verlangen eine Kopie der Vollmacht vorlegen.

Welches Länderrisiko haben China, Vietnam und Indonesien?

China, Vietnam, Indien und Thailand sind Länder mit geringem Risiko. Indonesien, Malaysia und Brasilien haben normales Risiko. Maßgeblich ist das Land, in dem das Holz geschlagen wurde, nicht das Land, in dem das Möbel gefertigt wurde.

Was gilt für Retouren aus der Schweiz?

Wer ein zuvor ausgeführtes Möbel wieder einführt und das frühere Inverkehrbringen belegen kann, gilt als nachgelagerter Marktteilnehmer und braucht keine neue Erklärung. In der Zollanmeldung stehen der Code C720 oder C725 und die Referenznummer der ursprünglichen Erklärung. Ohne Beleg gilt die Ware als Erstimport.

Sind gebrauchte Möbel und B-Ware erfasst?

Gebrauchte und Second-hand-Möbel sind bei allen Möbelpositionen ausgenommen, beim Zoll mit dem Code Y133. B-Ware, also neue Ware mit Mängeln oder aus Retouren, bleibt Neuware und ist erfasst. Was als gebraucht gilt, definiert die Verordnung nicht. Wer neuwertige Retouren wieder als Neuware verkauft, sollte sich nicht auf die Ausnahme stützen.

Wie automatisieren Möbelimporteure die EUDR-Sorgfaltspflicht?

Zuerst die Zolltarifnummern des Sortiments gegen den neuen Anhang I prüfen, dann die Rolle je Beschaffungsweg festlegen. Danach Geodaten, Artnamen und Legalitätsnachweise je Lieferant einsammeln und die Erklärungen mit Vorlauf vor der Zollanmeldung abgeben. Bei stabilen Lieferanten reicht eine Erklärung für das ganze Jahr. Eine Software wie Polygon One bildet diese Schritte ab. Lieferanten erfassen ihre Flächen ohne eigenes Login, die Flächen werden per Satellit gegen den Stichtag 31. Dezember 2020 geprüft, und das Länderrisiko folgt der Benchmarking-Verordnung. Die Erklärungen gehen an das Informationssystem, und die Referenznummern liegen je Lieferung für Zoll und Kontrolle bereit.

Quellen und Stand: Verordnung (EU) 2023/1115 in der Fassung der Verordnung (EU) 2025/2650, Artikel 1, 2, 4 bis 7, 9 bis 13, 26, 29, 37 und 38, Anhang I in der Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2026/2102, Anhang II. Verordnung (EU) Nr. 995/2010, Anhang. Durchführungsverordnung (EU) 2025/1093 (Länderbenchmarking). Leitlinien der Kommission, ABl. C/2026/3896 vom 20.07.2026. Kommissions-FAQ zur EUDR, Version 5 (April 2026, überarbeitet 21. August 2026), Fragen 1.3, 2.2, 2.3, 2.8, 2.10, 2.12, 3.6.1, 3.8, 3.9, 3.18, 3.19, 5.4, 5.6.1, 5.19, 5.20, 7.21, 7.22, 7.27, 9.2. TARIC-Dokument der Kommission zur EUDR, Revision 1 vom 23.09.2026. Gesetzentwurf der Bundesregierung, Bundestags-Drucksache 21/8278 vom 30.09.2026. Stand 14. Oktober 2026. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Fotos: Salah Ait Mokhtar, Spencer Plouzek, Julian Hochgesang, Khang Nguyen, CHUTTERSNAP, alle über Unsplash.

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