
17. September 2026. Die Kommission hat heute die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102 im Amtsblatt veröffentlicht. Sie ändert Anhang I der Entwaldungsverordnung, also die Liste der erfassten Rohstoffe und Erzeugnisse, und tritt nach ihrem Artikel 2 am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft, damit am 18. September 2026. Angenommen wurde sie bereits am 13. Juli; Parlament und Rat haben in der zweimonatigen Prüffrist keinen Einwand erhoben.
Damit ist der Produktumfang der EUDR gut drei Monate vor dem Anwendungsbeginn entschieden. Wer HS-Code-Zuordnungen bisher als vorläufig geführt hat, kann sie jetzt einfrieren.
Drei Einträge sind ersatzlos gestrichen, weitere sind auf enge Codelisten zusammengeschnitten worden. Weil die Verordnung morgen in Kraft tritt, gelten diese Erleichterungen schon vor dem 30. Dezember 2026.
Rinderhäute und Leder. Die Einträge `ex 4101` (rohe Häute und Felle von Rindern und Kälbern), `ex 4104` (gegerbte Häute und Felle) und `ex 4107` (zugerichtetes Leder) entfallen.
Förderbänder und Treibriemen. Der Eintrag `ex 4010` für Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk ist gestrichen, ebenso `ex 4016` für sonstige Waren aus Weichkautschuk.
Flugzeug- und Fahrzeugsitze. Der pauschale Eintrag `ex 9401` für hölzerne Sitzmöbel wird durch eine Positivliste einzelner Unterpositionen ersetzt, darunter `ex 9401 31 00` für Drehstühle mit verstellbarer Sitzhöhe und `ex 9401 41 00` für in Liegen umwandelbare Sitzmöbel. Luftfahrzeug- und Kraftfahrzeugsitze tauchen in dieser Liste nicht mehr auf und sind damit draußen.
Eine Meldung, die verkürzt durch die Presse geht, sollten Sie im Original nachlesen: Runderneuerte Reifen sind nicht vollständig gestrichen. Der alte Eintrag `ex 4012` wird ersetzt durch `ex 4012 90 30 Überreifen`. Ein schmaler Rest bleibt also erfasst.
Die Neuaufnahmen gelten nicht ab Dezember 2026, sondern ein Jahr später. Bemerkenswert ist die Regelungstechnik: Das Datum steht nicht im verfügenden Teil, sondern als Klammerzusatz hinter jedem einzelnen Eintrag, jeweils als „Diese Bestimmung gilt ab dem 30. Dezember 2027." Wer prüft, muss also je Code nachsehen, statt eine pauschale Übergangsregel anzunehmen.
Löslicher Kaffee. `2101 11 00`, Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee.
Gefrorene Rinderzungen. `ex 0206 21 00`.
Palmölderivate aus der Oleochemie. Unter anderem `ex 1516 20` für ganz oder teilweise hydrierte, umgeesterte oder elaidinierte Palm-, Palmkern- und Babassuöle, dazu eine Reihe von Positionen aus den Kapiteln 2915, 2916, 2921, 2923 und 2924.
Seife. Das ist die Neuaufnahme, die in mehreren Analysen als gestrichen gemeldet wurde und tatsächlich drinsteht: `ex 3401 11 00` für Seifen in Form von Tafeln, Riegeln oder geformten Stücken zur Körperpflege sowie `ex 3401 20` für Seifen in anderen Formen, jeweils soweit sie Ölpalme enthalten oder unter deren Verwendung hergestellt wurden. Für Kosmetik- und Waschmittelhersteller ist das der relevanteste Punkt des gesamten Rechtsakts.
Durchgängig ausgenommen sind bei den neuen Palmöl- und Seifeneinträgen Erzeugnisse, die bei der Herstellung von Human- oder Tierarzneimitteln im Anwendungsbereich der Richtlinie 2001/83/EG, der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 oder der Verordnung (EU) 2019/6 verwendet werden.
Neu sind vier Fußnoten zur Tabelle, die still, aber wirksam Abgrenzungsstreit beenden.
Rinder meint nur die Gattung Bos mit ihren Untergattungen Bos, Bibos, Novibos und Poephagus unter den HS-Unterpositionen 0102 21 und 0102 29. Büffel der Gattung Syncerus und Bisons der Gattung Bison sind nicht erfasst.
Ölpalme meint Elaeis spp. einschließlich Elaeis guineensis. Babassuöl der Gattung Attalea und andere Palmöle fallen nicht darunter.
Kautschuk meint Hevea brasiliensis. Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche Naturkautschukarten anderer Arten sowie synthetischer Kautschuk sind nicht erfasst.
Holz gilt nicht für Bambus, Rattan und andere holzige Materialien, wozu der Text ausdrücklich Schilf, Binsen, Korbweiden und Flechtweiden, Raffiabast, gereinigtes, gebleichtes oder gefärbtes Getreidestroh und Lindenbast zählt. Erzeugnisse, die unter dem Rohstoff Holz gelistet sind, fallen also heraus, soweit sie aus diesen Materialien bestehen.
Eine fünfte Fußnote nimmt Erzeugnismuster und -proben von vernachlässigbarem Wert aus, ebenso Erzeugnisse, die Prüfungen, Analysen oder Versuchen unterzogen werden, sofern sie dabei verbraucht oder vernichtet werden.
Die Kommission kommuniziert die Ausnahme für Verpackungsmaterial verkürzt. Der Verordnungstext ist feiner: Verpackungsmaterialien und -behältnisse fallen nur dann nicht in den Anwendungsbereich, wenn sie zum Stützen, zum Schutz oder zum Tragen eines anderen in Verkehr gebrachten Erzeugnisses verwendet werden. Als eigenständiges Erzeugnis in Verkehr gebracht oder ausgeführt bleiben sie erfasst.
Das gilt ausdrücklich auch für Verpackungen, die eindeutig für eine wiederholte Verwendung geeignet sind: Werden sie als eigenständige Erzeugnisse bereitgestellt oder wiederausgeführt, unterliegen sie der Sorgfaltspflicht. Wer Mehrwegkisten, Paletten oder Ladungsträger aus Holz handelt, statt sie nur als Umverpackung mitzuliefern, sollte das prüfen.
Zusätzlich ist bei vielen Einträgen der Zusatz „ausgenommen gebrauchte Erzeugnisse und Second-hand-Erzeugnisse" eingefügt worden, unter anderem bei Weichkautschukplatten und bei den Sitzmöbeln. Für kreislauforientierte Geschäftsmodelle ist das die praktisch wichtigste Klarstellung.
Zuordnungen einfrieren. Wer seine Artikel bisher mit dem Vermerk „voraussichtlich" gegen den Entwurf geprüft hat, kann das Ergebnis jetzt festschreiben. Maßgeblich ist die Zolltarifnummer, nicht die Rechnungsbezeichnung.
Die Entwarnung weitergeben. Wenn Leder, Förderbänder, Fahrzeugsitze oder sonstige Weichkautschukwaren in Ihrem Sortiment sind, können Sie die Vorbereitung dafür beenden und Lieferantenanfragen zurückziehen. Das spart mehr Zeit als jede Softwarefunktion.
Die Neuaufnahmen jetzt anstoßen. Ein Jahr Aufschub klingt entspannt, ist es aber nicht: Geodaten von Erzeugerflächen für Kaffee und Palmöl haben dieselbe Vorlaufzeit wie für alle anderen Rohstoffe, und Seifenhersteller stehen in einer Lieferkette, die diese Anfrage noch nie bekommen hat.
Die ex-Codes einzeln lesen. Ein „ex" vor einer Position bedeutet, dass nur ein Teil davon erfasst ist. Bei den Sitzmöbeln und bei den Reifen entscheidet sich die Betroffenheit auf der Ebene der achtstelligen Unterposition, nicht der vierstelligen Position.
An den Fristen ändert der Rechtsakt nichts. Es bleibt beim 30. Dezember 2026 für große und mittlere Marktteilnehmer sowie für alle nachgelagerten Akteure, die keine KMU sind, und beim 30. Juni 2027 für Kleinst- und Kleinunternehmen, die Marktteilnehmer sind. Wer welche Frist hat, steht in Händler oder Marktteilnehmer? Die vier EUDR-Rollen, die KMU-Schwellen und die zwei Fristen; den laufend aktualisierten Gesamtstand finden Sie in EUDR aktueller Stand.
Die vollständige Zuordnungstabelle mit allen 29 Änderungen an der Erzeugnisspalte und einer Prüflogik je Zolltarifnummer folgt in einem eigenen Beitrag.
Quelle: Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102 der Kommission vom 13. Juli 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1115 hinsichtlich der Liste der relevanten Rohstoffe und relevanten Erzeugnisse, ABl. L vom 17. September 2026. Alle Codes und Zitate stammen aus dem amtlichen deutschen Text. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Foto: The Manh über Unsplash.
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