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EUDR-BLOG

EUDR: Kommt die Verschiebung?

Wer aktuell versucht, sich auf die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) vorzubereiten, braucht starke Nerven – und idealerweise eine Glaskugel. Denn während Unternehmen längst damit beschäftigt sind, Lieferketten zu digitalisieren, Geo-Daten zu sammeln und Lieferanten zu schulen, wird in Brüssel weiter darüber diskutiert, ob und für wen das alles überhaupt schon gelten soll.

Ende September ließ EU-Kommissarin Jessica Roswell erstmals durchblicken, dass die EUDR womöglich noch einmal um weitere zwölf Monate verschoben wird. Grund hierfür soll die Überlastung des Informationssystem TRACES sein. 

Doch kurz darauf – Ende Oktober – folgte die offizielle Vorlage der EU-Kommission. Von der groß angekündigten Verschiebung für alle Beteiligten war plötzlich nicht mehr viel zu sehen.

Die wichtigsten Punkte des kontrovers diskutierten Vorschlags der Kommission im Überblick:

  • Einführung neuer Kategorien wie „micro and small primary operator“ und „downstream operator“
  • Downstream operators und Trader müssen keine Due-Diligence-Erklärungen abgeben
  • Behörden prüfen und sanktionieren erst ab dem 30. Juni 2026 – offizieller EUDR-Start bleibt 30. Dezember 2025
  • Kleine und Mikro-Unternehmen müssen erst Ende 2026 vollständig compliant sein

Mit anderen Worten: Der Vorschlag, der dem Parlament nun vorgelegt werden soll, bedeutet, dass die EUDR nur für kleine und Mikro-Unternehmen verschoben werden soll. Für große und mittlere Unternehmen bleibt alles beim ursprünglichen Zeitplan: Start 30. Dezember 2025. Wer genauer hinschaut, erkennt jedoch auch die lautstark kommunizierten Forderungen nach einer Null-Risiko-Kategorie und dem First-Touch-Prinzip – zumindest in Ansätzen. Mit Blick auf diese Forderungen ist man den Unternehmen also etwas entgegengekommen.

Dieser Vorschlag jedoch steht bereits erneut unter Druck. Mehrere Mitgliedsstaaten und ihre Agrarminister setzen sich dafür ein, alle Unternehmen später und realistischer starten zu lassen. Dass dies erheblichen Einfluss auf den weiteren Verlauf haben wird, zeigte sich bereits letzte Woche in Luxemburg beim Treffen des EU-Agrarrats, wo der Unmut über den Vorschlag deutlich zur Sprache gebracht wurde.

Die Entscheidung über das weitere Vorgehen könnte in einer der kommenden Sitzungswochen fallen. Folgende Plenums-Tage stehen der Kommission zur Verfügung, um den Vorschlag dem Parlament zu präsentieren:

12.–13. November, 24.–27. November oder 15.–18. Dezember.


Wann genau, ist jedoch ungewiss. Fest steht aber eines – und damit müssen Unternehmen rechnen:
Sollte es keine Einigung geben, tritt die EUDR exakt wie geplant in Kraft.
Mit allen Pflichten und in wenigen Wochen. Ob es in diesem Falle einen Notfallplan der Kommission geben wird, um dies zu verhindern, bleibt abzuwarten.

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Bild von Niklas Glienke

Niklas Glienke

Co-Founder

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