Entwaldungsverordnung
EU DR Software
Jetzt starten. Kostenlos bis zum Inkrafttreten der EU-Entwaldungsverordnung.
POLYGON ONE wird finanziert und unterstützt durch
Unser Angebot
Planungssicherheit trotz Unklarheit
Bereiten Sie sich auf die EUDR vor, ohne Risiko – mit einer Software, die sich an jede Entscheidung aus Brüssel anpasst.
Form, Inhalt und Anwendungsbeginn der EUDR werden in Brüssel derzeit erneut diskutiert. Unternehmen benötigen jedoch Planungssicherheit – sie können nicht tausende Euro in Softwarelösungen investieren, solange unklar ist, ob und in welcher Form die Verordnung tatsächlich in Kraft tritt.
Unsere intelligente End-to-End-Software unterstützt Sie bei der vollständigen Umsetzung der EUDR. Bis die Verordnung in Kraft tritt, ist die Nutzung für Sie kostenfrei.
Dienstleistungen
Kernelemente unserer software
Ihre Komplettlösung für optimale EUDR-Compliance
TRACES INTEGRATION
für den Upload Ihrer DDS
ERP INTEGRATION
mittels unserer API
FULL COMPLIANCE
ohne manuelle Arbeit
Kernbestandteile
01
Die Software Polygon unterstützt Sie bei der Erfassung der exakten Geodaten der Anbauflächen Ihrer Produkte. So lassen sich Herkunft und genaue Koordinaten des Produktursprungs eindeutig nachvollziehen.
02
Erfassen Sie alle für die EUDR relevanten Informationen und Nachweise Ihrer Lieferanten – von individuellen Fragebögen über Eigentumsnachweise bis hin zu Zertifikaten.
03
Die im vorherigen Schritt erfassten Anbauflächen werden nun durch unsere Software vollständig automatisiert auf mögliche Entwaldung analysiert und geprüft.
04
In Abhängigkeit vom Risikoprofil Ihrer Lieferanten werden die erfassten rechtlichen Informationen auf Rechtskonformität geprüft. Dabei werden die ausgefüllten Fragebögen ausgewertet sowie Dokumente und Zertifikate inhaltlich validiert und überprüft.
Betroffenheitscheck
Sind Sie von der EUDR betroffen?:
EUDR Compliance Checker
Find out if your business is affected by the EU Deforestation Regulation and get your free compliance checklist.
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Which commodities do you work with?
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What type of activity?
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This tool provides indicative results only. For definitive compliance advice, please consult with legal counsel.
Kostenrechner
EU DR Kostenrechner:
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Countdown
verbleibend bis die Entwaldungsverordnung in Kraft tritt.
Rohstoffe
Welche Unternehmen sind von der EU Entwaldungsverordnung betroffen?
Unternehmen die eines der folgenden Produkte importieren, verkaufen oder aus der EU heraus exportieren:
Kakao
Kaffee
Holz
Rinder
Soja
Palmöl & Kautschuk
Unser PROZESS
Get compliant. Stay ahead.
Wir begleiten Sie vom ersten Gespräch bis zur vollständigen EUDR-Konformität – effizient, digital und individuell auf Ihre Lieferketten zugeschnitten.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
01
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ist ein wegweisendes Gesetz, das darauf abzielt, den Verkauf oder Export von Produkten in der EU zu verhindern, die mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Ihr Ziel ist es, den Beitrag der EU zur globalen Entwaldung zu reduzieren, den Verlust der biologischen Vielfalt einzudämmen und die Treibhausgasemissionen zu senken, indem sichergestellt wird, dass wichtige Rohstoffe nachhaltig und legal produziert werden.
02
Die EUDR gilt derzeit für sieben Hauptrohstoffe: Soja, Rindfleisch, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee und Kautschuk, sowie viele ihrer abgeleiteten Produkte wie Leder, Schokolade, Reifen und Möbel. Diese Liste könnte sich in Zukunft nach EU-Überprüfungen erweitern.
03
Die Pflichten nach der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) sind seit den Anpassungen im Dezember 2025 abhängig von der Position eines Unternehmens in der Lieferkette.
- Erstinverkehrbringer müssen die vollständige Sorgfaltspflicht (Due Diligence) durchführen. Dazu gehören u. a. Risikoanalyse, Risikominderung sowie die Erstellung und Einreichung der Sorgfaltspflichterklärung inklusive Geolokalisierungsdaten.
- Nachgelagerte Marktteilnehmer (Downstream-Operatoren / Händler) werden entlastet.
- Der erste nachgelagerte Marktteilnehmer muss die Referenznummern des Erstinverkehrbringers dokumentieren und aufbewahren
-Alle weiteren nachgelagerten Marktteilnehmer müssen lediglich grundlegende Lieferanten- und Produktinformationen speichern und im Informationssystem (TRACES) registriert sein (je nach Unternehmensgröße)
04
Um der EUDR zu entsprechen, müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Produkte:
-
Entwaldungsfrei sind (d.h. nicht auf Land produziert wurden, das nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurde)
-
In Übereinstimmung mit den Gesetzen des Ursprungslandes produziert wurden
-
Von einer Sorgfaltspflichterklärung abgedeckt sind, die vor dem Inverkehrbringen auf dem EU-Markt oder vor dem Export eingereicht wurde
Betreiber müssen ein robustes Sorgfaltspflichtsystem implementieren, einschließlich Risikobewertungen, Risikominderung wo erforderlich und jährlicher Berichterstattung.
05
Unternehmen müssen:
-
Daten über den Ursprung des Produkts sammeln, einschließlich Geolokalisierungskoordinaten (Breiten- und Längengrad) des verwendeten Landes und des Produktionszeitpunkts
-
Das Risiko von Entwaldung oder rechtlicher Nichteinhaltung in ihrer Lieferkette bewerten
-
Maßnahmen ergreifen, um identifizierte Risiken zu mindern
-
Eine Sorgfaltspflichterklärung einreichen, die die Einhaltung bestätigt, bevor das Produkt auf den Markt gebracht oder exportiert wird
06
Nationale Behörden können schwere Strafen verhängen, einschließlich:
-
Geldstrafen von bis zu 4% des jährlichen EU-Umsatzes
-
Beschlagnahme von Waren oder damit verbundenen Gewinnen
-
Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen und Finanzierungen
-
Temporäre Verbote für das Inverkehrbringen, die Lieferung oder den Export von Produkten
-
Verlust der Berechtigung für vereinfachte Sorgfaltspflichtverfahren
07
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) gilt abhängig von der Unternehmensgröße gestaffelt:
- Große und mittlere Unternehmen
→ ab dem 30. Dezember 2026 - Kleinst- oder Kleinunternehmen
→ ab dem 30. Juni 2027
Der Stichtag zur Bestimmung der Unternehmensgröße wurde auf den 31. Dezember 2024 festgelegt.
08
Kleinst- und Kleinunternehmen gelten als solche, wenn mindestens zwei der folgenden drei Schwellenwerte nicht überschritten werden:
- Anzahl der Beschäftigten: ≤ 50 Mitarbeitende
- Bilanzsumme: ≤ 7.500.000 EUR
- Nettoumsatzerlöse: ≤ 15.000.000 EUR


