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Entwaldungsverordnung

EU DR Software

Jetzt starten. Kostenlos bis zum Inkrafttreten der EU-Entwaldungsverordnung.

POLYGON ONE wird finanziert und unterstützt durch

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Unser Angebot

Planungssicherheit trotz Unklarheit

Bereiten Sie sich auf die EUDR vor, ohne Risiko – mit einer Software, die sich an jede Entscheidung aus Brüssel anpasst.

Form, Inhalt und Anwendungsbeginn der EUDR werden in Brüssel derzeit erneut diskutiert. Unternehmen benötigen jedoch Planungssicherheit – sie können nicht tausende Euro in Softwarelösungen investieren, solange unklar ist, ob und in welcher Form die Verordnung tatsächlich in Kraft tritt.

Unsere intelligente End-to-End-Software unterstützt Sie bei der vollständigen Umsetzung der EUDR. Bis die Verordnung in Kraft tritt, ist die Nutzung für Sie kostenfrei.

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Dienstleistungen

Kernelemente unserer software

Ihre Komplettlösung für optimale EUDR-Compliance

EUDR Datenerfassung
EUDR Datenanalyse

TRACES INTEGRATION

für den Upload Ihrer DDS

ERP INTEGRATION

mittels unserer API

FULL COMPLIANCE

ohne manuelle Arbeit

DATENSICHERHEIT

und DSGVO Konformität

DDS ERSTELLUNG
EUDR Compliance Report
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Kernbestandteile

01

Die Software Polygon unterstützt Sie bei der Erfassung der exakten Geodaten der Anbauflächen Ihrer Produkte. So lassen sich Herkunft und genaue Koordinaten des Produktursprungs eindeutig nachvollziehen.

02

Erfassen Sie alle für die EUDR relevanten Informationen und Nachweise Ihrer Lieferanten – von individuellen Fragebögen über Eigentumsnachweise bis hin zu Zertifikaten.

03

Die im vorherigen Schritt erfassten Anbauflächen werden nun durch unsere Software vollständig automatisiert auf mögliche Entwaldung analysiert und geprüft.

04

In Abhängigkeit vom Risikoprofil Ihrer Lieferanten werden die erfassten rechtlichen Informationen auf Rechtskonformität geprüft. Dabei werden die ausgefüllten Fragebögen ausgewertet sowie Dokumente und Zertifikate inhaltlich validiert und überprüft.

Betroffenheitscheck

Sind Sie von der EUDR betroffen?:

EUDR Compliance Checker

EUDR Compliance Checker

Find out if your business is affected by the EU Deforestation Regulation and get your free compliance checklist.

Covered commodities: Cattle, Cocoa, Coffee, Palm Oil, Rubber, Soya, and Wood products (including paper and furniture).

Where is your company based?

Select your country of operation

Which commodities do you work with?

Select commodities below or enter HS codes to check if they're EUDR-relevant

or check by HS code
Enter HS codes We'll check if they fall under EUDR

What type of activity?

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Kostenrechner

EU DR Kostenrechner:

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verbleibend bis die Entwaldungsverordnung in Kraft tritt.

Rohstoffe

Welche Unternehmen sind von der EU Entwaldungsverordnung betroffen?

Unternehmen die eines der folgenden Produkte importieren, verkaufen oder aus der EU heraus exportieren:

Kakao

Kaffee

Holz

Rinder

Soja

Palmöl & Kautschuk

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FAQ

Häufig gestellte Fragen

01

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ist ein wegweisendes Gesetz, das darauf abzielt, den Verkauf oder Export von Produkten in der EU zu verhindern, die mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Ihr Ziel ist es, den Beitrag der EU zur globalen Entwaldung zu reduzieren, den Verlust der biologischen Vielfalt einzudämmen und die Treibhausgasemissionen zu senken, indem sichergestellt wird, dass wichtige Rohstoffe nachhaltig und legal produziert werden.

02

Die EUDR gilt derzeit für sieben Hauptrohstoffe: Soja, Rindfleisch, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee und Kautschuk, sowie viele ihrer abgeleiteten Produkte wie Leder, Schokolade, Reifen und Möbel. Diese Liste könnte sich in Zukunft nach EU-Überprüfungen erweitern.

03

Die Pflichten nach der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) sind seit den Anpassungen im Dezember 2025 abhängig von der Position eines Unternehmens in der Lieferkette.

  • Erstinverkehrbringer müssen die vollständige Sorgfaltspflicht (Due Diligence) durchführen. Dazu gehören u. a. Risikoanalyse, Risikominderung sowie die Erstellung und Einreichung der Sorgfaltspflichterklärung inklusive Geolokalisierungsdaten.
  • Nachgelagerte Marktteilnehmer (Downstream-Operatoren / Händler) werden entlastet.
    - Der erste nachgelagerte Marktteilnehmer muss die Referenznummern des Erstinverkehrbringers dokumentieren und aufbewahren
    -Alle weiteren nachgelagerten Marktteilnehmer müssen lediglich grundlegende Lieferanten- und Produktinformationen speichern und im Informationssystem (TRACES) registriert sein (je nach Unternehmensgröße)

04

Um der EUDR zu entsprechen, müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Produkte:

  • Entwaldungsfrei sind (d.h. nicht auf Land produziert wurden, das nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurde)

  • In Übereinstimmung mit den Gesetzen des Ursprungslandes produziert wurden

  • Von einer Sorgfaltspflichterklärung abgedeckt sind, die vor dem Inverkehrbringen auf dem EU-Markt oder vor dem Export eingereicht wurde

Betreiber müssen ein robustes Sorgfaltspflichtsystem implementieren, einschließlich Risikobewertungen, Risikominderung wo erforderlich und jährlicher Berichterstattung.

05

Unternehmen müssen:

  • Daten über den Ursprung des Produkts sammeln, einschließlich Geolokalisierungskoordinaten (Breiten- und Längengrad) des verwendeten Landes und des Produktionszeitpunkts

  • Das Risiko von Entwaldung oder rechtlicher Nichteinhaltung in ihrer Lieferkette bewerten

  • Maßnahmen ergreifen, um identifizierte Risiken zu mindern

  • Eine Sorgfaltspflichterklärung einreichen, die die Einhaltung bestätigt, bevor das Produkt auf den Markt gebracht oder exportiert wird

06

Nationale Behörden können schwere Strafen verhängen, einschließlich:

  • Geldstrafen von bis zu 4% des jährlichen EU-Umsatzes

  • Beschlagnahme von Waren oder damit verbundenen Gewinnen

  • Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen und Finanzierungen

  • Temporäre Verbote für das Inverkehrbringen, die Lieferung oder den Export von Produkten

  • Verlust der Berechtigung für vereinfachte Sorgfaltspflichtverfahren

07

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) gilt abhängig von der Unternehmensgröße gestaffelt:

  • Große und mittlere Unternehmen
    ab dem 30. Dezember 2026
  • Kleinst- oder Kleinunternehmen
    ab dem 30. Juni 2027

Der Stichtag zur Bestimmung der Unternehmensgröße wurde auf den 31. Dezember 2024 festgelegt.

08

Kleinst- und Kleinunternehmen gelten als solche, wenn mindestens zwei der folgenden drei Schwellenwerte nicht überschritten werden:

  • Anzahl der Beschäftigten: ≤ 50 Mitarbeitende
  • Bilanzsumme: ≤ 7.500.000 EUR
  • Nettoumsatzerlöse: ≤ 15.000.000 EUR
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