Entwaldungsverordnung
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FAQ
Häufig gestellte Fragen
01
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ist ein wegweisendes Gesetz, das darauf abzielt, den Verkauf oder Export von Produkten in der EU zu verhindern, die mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Ihr Ziel ist es, den Beitrag der EU zur globalen Entwaldung zu reduzieren, den Verlust der biologischen Vielfalt einzudämmen und die Treibhausgasemissionen zu senken, indem sichergestellt wird, dass wichtige Rohstoffe nachhaltig und legal produziert werden.
02
Die EUDR gilt derzeit für sieben Hauptrohstoffe: Soja, Rindfleisch, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee und Kautschuk, sowie viele ihrer abgeleiteten Produkte wie Leder, Schokolade, Reifen und Möbel. Diese Liste könnte sich in Zukunft nach EU-Überprüfungen erweitern.
03
Jedes Unternehmen, das die betroffenen Rohstoffe oder Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringt oder aus der EU exportiert, unterliegt der Verordnung. Dies umfasst Produzenten, Importeure, Exporteure und Händler, unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb der EU ansässig sind.
04
Um der EUDR zu entsprechen, müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Produkte:
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Entwaldungsfrei sind (d.h. nicht auf Land produziert wurden, das nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurde)
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In Übereinstimmung mit den Gesetzen des Ursprungslandes produziert wurden
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Von einer Sorgfaltspflichterklärung abgedeckt sind, die vor dem Inverkehrbringen auf dem EU-Markt oder vor dem Export eingereicht wurde
Betreiber müssen ein robustes Sorgfaltspflichtsystem implementieren, einschließlich Risikobewertungen, Risikominderung wo erforderlich und jährlicher Berichterstattung.
05
Unternehmen müssen:
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Daten über den Ursprung des Produkts sammeln, einschließlich Geolokalisierungskoordinaten (Breiten- und Längengrad) des verwendeten Landes und des Produktionszeitpunkts
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Das Risiko von Entwaldung oder rechtlicher Nichteinhaltung in ihrer Lieferkette bewerten
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Maßnahmen ergreifen, um identifizierte Risiken zu mindern
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Eine Sorgfaltspflichterklärung einreichen, die die Einhaltung bestätigt, bevor das Produkt auf den Markt gebracht oder exportiert wird
06
Nationale Behörden können schwere Strafen verhängen, einschließlich:
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Geldstrafen von bis zu 4% des jährlichen EU-Umsatzes
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Beschlagnahme von Waren oder damit verbundenen Gewinnen
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Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen und Finanzierungen
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Temporäre Verbote für das Inverkehrbringen, die Lieferung oder den Export von Produkten
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Verlust der Berechtigung für vereinfachte Sorgfaltspflichtverfahren