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EUDR-Journal · News

EU-Parlament stimmt für Verschiebung und Vereinfachungen

27.11.2025 · Lesezeit ca. 3 Min. · Von Niklas Glienke

Am 26. November 2025 hat das Europäische Parlament über den Anwendungsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung abgestimmt und mehrheitlich für eine Verschiebung und Überarbeitung der Verordnung votiert. Das Ergebnis spiegelt weitgehend die Position des Europäischen Rates wider, der bereits eine Woche zuvor für eine einjährige Verzögerung gestimmt hatte.

Konkret wurde der Anwendungsbeginn wie folgt verschoben:

  • Mittelständische und große Unternehmen: 30. Dezember 2026
  • Kleine und Kleinstunternehmen: 30. Juni 2027

Zudem soll die Europäische Kommission bis spätestens 30. April 2026 eine Überprüfung der Verordnung vorlegen. Diese dient der Bewertung der Auswirkungen auf Unternehmen und kann weitere Vereinfachungen oder Anpassungen umfassen.

Die wesentlichen beschlossenen Änderungen

1. Vereinfachte Erklärung für kleine und Kleinsterzeuger in Niedrigrisikoländern

Kleine und Kleinsterzeuger in Niedrigrisikoländern können künftig eine vereinfachte, einmalige Erklärung abgeben. Diese enthält lediglich geschätzte Mengenangaben und muss nur bei wesentlichen Änderungen aktualisiert werden. Als Alternative zur Geolokalisierung von Produktionsflächen kann die Postadresse des Betriebs genutzt werden.

2. Rückverfolgbarkeit bis zum ersten nachgelagerten Marktteilnehmer

Der Erstinverkehrbringer erstellt die Sorgfaltserklärung und übermittelt dem ersten Abnehmer die Referenznummer. Danach entfällt die Pflicht zur Sammlung der Referenznummern: Weiter nachgelagerte Marktteilnehmer, etwa Händler der zweiten oder dritten Stufe, müssen keine eigenen Referenznummern mehr sammeln. Sie sind lediglich verpflichtet, Lieferanten- und Kundendaten fünf Jahre aufzubewahren. Für Importe aus Nicht-EU-Ländern bleibt alles unverändert.

3. Gedruckte Produkte fallen möglicherweise nicht mehr unter die EUDR

Das Parlament schlägt vor, gedruckte Produkte aus dem Anwendungsbereich der Verordnung zu streichen. Diese Änderung bedurfte zum Zeitpunkt der Abstimmung noch der Zustimmung des Rates.

4. Verschiebung der Anwendungstermine

Die neuen Starttermine: 30. Dezember 2026 für mittlere und große Marktteilnehmer, 30. Juni 2027 für kleine und Kleinstunternehmen. Unternehmen, die derzeit noch unter die EU-Holzverordnung (EUTR) fallen, sind hiervon ausgenommen; die EUTR wird erst im Dezember 2026 aufgehoben.

5. Überprüfungsklausel bis April 2026

Die Kommission soll bis spätestens 30. April 2026 eine Bewertung der Belastungen und Risiken vorlegen, um mögliche Vereinfachungen oder Nachjustierungen zu identifizieren.

Ist die EUDR damit endgültig verschoben?

Zum Zeitpunkt der Abstimmung noch nicht: Rechtlich bindend wurde die Verschiebung erst nach Abschluss des Trilog-Verfahrens, in dem Parlament, Rat und Kommission eine gemeinsame Fassung des Gesetzestextes verhandeln. Da Parlament und Rat nahezu identische Positionen vertraten, galt die Einigung als sehr wahrscheinlich; die formale Bestätigung erfolgte im Dezember 2025 mit der Verordnung (EU) 2025/2650.

Niklas Glienke
Niklas GlienkeCo-Founder · Produkt & Markt
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