
Der europäische Gesetzgebungsprozess rund um die EUDR bewegte sich im November 2025 in einem Spannungsfeld aus politischem Druck, nationalen Interessen und formalen Verfahren. Obwohl das Thema seit Monaten diskutiert wurde, war der Entscheidungsweg noch längst nicht abgeschlossen.
Der größte Streitpunkt lag nicht im Europäischen Parlament, sondern bei den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten. Im Ausschuss der Ständigen Vertreter (Coreper), der üblicherweise Kompromisse vorbereitet, war die Lage festgefahren.
Ein Länderblock, vor allem Schweden, Deutschland und Österreich, drängte auf weitreichendere Änderungen, als die EU-Kommission ursprünglich vorgeschlagen hatte. Gefordert wurde unter anderem eine einjährige Aussetzung der Anwendung sowie eine Klausel, die die Kommission schon 2025 zu einer erneuten Überprüfung verpflichten würde. Andere Staaten, darunter Frankreich und Spanien, lehnten diese Richtung ab. Dadurch war Coreper zeitweise handlungsunfähig.
Weil Dänemark die EU-Ratspräsidentschaft innehatte, trug das Land die Verantwortung, einen mehrheitsfähigen Kompromiss zu formulieren. Der erste Versuch scheiterte; die dänische Präsidentschaft musste eine neue Vorlage erarbeiten, die eine qualifizierte Mehrheit hinter sich bringt, eine anspruchsvolle Aufgabe angesichts der verhärteten Fronten.
Parallel dazu beschleunigte das Europäische Parlament den Prozess: Mit dem Fast-Track-Verfahren übersprang es große Teile der üblichen Ausschussarbeit und brachte den Vorschlag direkt ins Plenum. In der Sitzung vom 24. bis 27. November legte das Parlament seine Position fest. Endgültig entschieden war damit noch nichts: Ein Gesetz entsteht erst, wenn Rat und Parlament sich auf denselben Text einigen.
Wäre keine Einigung gelungen, wäre die EUDR am 30. Dezember 2025 in ihrer ursprünglichen Form anwendbar geworden. Für Unternehmen hieß das: Vorbereitung zahlt sich in jedem Szenario aus. Wie es ausging, ist bekannt, im Dezember 2025 wurde der Kompromiss als Verordnung (EU) 2025/2650 beschlossen.
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