🌎

EUDR-BLOG

EUDR: Europäisches Parlament stimmt für Verschiebung und Vereinfachungen

Am 26. November 2025 hat das Europäische Parlament über den Anwendungsbeginn der Europäischen Entwaldungsverordnung (EUDR) abgestimmt. Mit einer Mehrheit stimmte die Europäischen Volkspartei (EPP) gemeinsam mit Stimmen aus dem rechten Lager für eine Verschiebung und Überarbeitung der Verordnung. Damit spiegelt das Ergebnis weitgehend die Position des Europäischen Rates wider, der bereits eine Woche zuvor für eine einjährige Verzögerung votiert hatte.

Konkret soll der Anwendungsbeginn der EUDR wie folgt verschoben werden:

  • Mittelständische und große Unternehmen: 30. Dezember 2026
  • Kleine und Kleinstunternehmen: 30. Juni 2027

Zudem wurde beschlossen, dass die Europäische Kommission bis spätestens 30. April 2026 eine Überprüfung der Verordnung vorlegen soll. Diese Überprüfung dient der Bewertung der Auswirkungen auf Unternehmen und kann weitere Vereinfachungen oder Anpassungen umfassen, noch bevor die Verordnung in Kraft tritt.

Wesentliche beschlossene Änderungen

1. Vereinfachte Erklärung für kleine und Kleinst-Erzeuger in Niedrigrisikoländern

Kleine und Kleinsterzeuger in niedrig Risiko-Ländern sollen künftig eine vereinfachte, einmalige Erklärung abgeben können. Diese enthält lediglich geschätzte Mengenangaben und muss nur bei wesentlichen Änderungen aktualisiert werden. Als Alternative zur Geolokalisierung von Produktionsflächen kann die Postadresse des Betriebs genutzt werden.

2. Rückverfolgbarkeit bis zum ersten nachgelagerten Marktteilnehmer

Der “Erstinverkehrbringer” erstellt die DDS und übermittelt dem ersten Abnehmer die Referenznummer. Danach entfällt die Pflicht zur Sammlung der Referenznummern. Weiter nachgelagerte Marktteilnehmer – etwa Händler der zweiten oder dritten Stufe – müssen keine eigenen Referenznummern mehr sammeln. Sie sind lediglich verpflichtet, Lieferanten- und Kundendaten fünf Jahre lang aufzubewahren.
Für Importe aus Nicht-EU-Ländern bleibt alles unverändert.

3. Gedruckte Produkte fallen möglicherweise künftig nicht unter die EUDR

Das Parlament schlägt vor, gedruckte Produkte aus dem Anwendungsbereich der Verordnung zu streichen. Diese Änderung bedarf jedoch noch der Zustimmung des Rates.

4. Verschiebung der Anwendungstermine

Die neuen Starttermine lauten:

  1. Dezember 2026 für mittlere und große Marktteilnehmer
  2. Juni 2027 für kleine und Kleinstunternehmen

Unternehmen, die derzeit noch unter die EU-Holzverordnung (EUTR) fallen, sind hiervon ausgenommen. Die EUTR wird erst im Dezember 2026 aufgehoben.

5. Überprüfungsklausel bis April 2026

Die Europäische Kommission soll bis spätestens 30. April 2026 eine Bewertung der Belastungen und Risiken vorlegen. Ziel ist es, mögliche Vereinfachungen oder Nachjustierungen zu identifizieren, bevor die Verordnung in Kraft tritt.

Ist die EUDR damit endgültig verschoben?

Noch nicht. Die Abstimmung im Parlament ist ein wichtiger Zwischenschritt, aber rechtlich bindend ist die Verschiebung erst nach Abschluss des sogenannten Trilog-Verfahrens. In diesem Verfahren müssen Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union und Europäische Kommission eine gemeinsame Fassung des Gesetzestextes verhandeln.

Da Parlament und Rat in diesem Fall jedoch nahezu identische Positionen vertreten, ist eine Einigung im Trilog sehr wahrscheinlich. Die abschließende Bestätigung beider Institutionen gilt als Formalität, ist jedoch zwingend erforderlich.

Written by

Bild von Niklas Glienke

Niklas Glienke

Co-Founder

Abonnieren Sie unseren EUDR Newsletter: