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EUDR-BLOG

EUDR Benchmarking-System: Risikokategorien und Pflichten 2026

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), die Ende 2025 in Kraft tritt, macht das Benchmarking-System zu einem zentralen Instrument für die Bewertung von Herkunftsländern. Es stuft Länder in drei Risikokategorien ein: niedriges Risiko, Standardrisiko und hohes Risiko. Diese Einstufung beeinflusst direkt die Sorgfaltspflichten und die Häufigkeit von Kontrollen durch die Behörden.

Niedriges Risiko

Für Importe aus Ländern mit niedrigem Risiko gelten vereinfachte Sorgfaltspflichten gemäß Art. 13 Abs. 1 EUDR. Produkte aus solchen Ländern müssen zwar auch sehr umfangreiche Informationsanforderungen erfüllen (Artikel 9 EUDR), jedoch müssen hierfür keine Risikoanalysen (Artikel 10 EUDR) oder Risikominderungsmaßnahmen (Artikel 11 EUDR) ergriffen werden. Das erleichtert den administrativen Aufwand für Unternehmen, ändert jedoch nichts an der grundlegenden Pflicht zur Nachweisführung. Exakte Geo-Koordinaten der Anbauflächen müssen trotzdem erfasst werden. Die Kontrollquote liegt hier bei 1%.

Standardrisiko

Die Kategorie „Standardrisiko“ umfasst den Normalfall und bringt die vollständigen Due-Diligence-Anforderungen mit sich. Unternehmen müssen die exakten geografischen Koordinaten der Anbau- oder Produktionsflächen erfassen, eine Risikoanalyse durchführen und bei Bedarf Maßnahmen zur Risikominderung umsetzen. Die Kontrollquote liegt hier bei 3%.

Hohes Risiko

Auch Länder aus dem Bereich “hohes Risiko” unterliegen vollständig den Due-Diligence-Anforderungen. Aufgrund des hohen Entwaldungsrisikos oder den Verstößen gegen lokale Rechtsvorschriften müssen Unternehmen hier besonders gut hinschauen. Die Kontrollquote beträgt hier 9%.

Warum das Benchmarking wichtig ist

Die Risikoeinstufung wirkt sich unmittelbar auf Aufwand, Kosten und Geschwindigkeit der EUDR-Compliance aus. Importe aus Hochrisikogebieten erfordern mehr Zeit und Ressourcen, während Importe aus Niedrigrisikogebieten einen administrativen Vorteil bieten. Unternehmen, die ihre Lieferketten frühzeitig analysieren und entsprechend anpassen, können die EUDR-Anforderungen effizienter erfüllen und das Risiko von Verzögerungen minimieren. Auch wenn aber für Produkte aus Niedrigrisikogebieten keine Risikoanalysen durchgeführt werden müssen, ist es gemäß Artikel 9 EUDR notwendig, umfangreiche Informationen zu sammeln, auf deren Basis eine Risikoanalyse möglich wäre. Es wäre also falsch anzunehmen, dass Unternehmen, die aus Ländern mit geringem Risiko beziehen, sich nicht frühzeitig um die Erfassung der relevanten Informationen kümmern müssen.

Polygone One begleitet Unternehmen bei allen Schritten der EUDR-Umsetzung – von der Herkunftsanalyse und Risikobewertung über die Geolokalisierung bis hin zur Integration ins EU-System TRACES. 

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Bild von Niklas Glienke

Niklas Glienke

Co-Founder

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