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EUDR-Journal · Compliance

EUDR Benchmarking-System: Risikokategorien und Pflichten 2026

31.01.2026 · Lesezeit ca. 2 Min. · Von Niklas Glienke

Das Benchmarking-System der EU-Entwaldungsverordnung ist ein zentrales Instrument für die Bewertung von Herkunftsländern. Es stuft Länder in drei Risikokategorien ein: niedriges Risiko, Standardrisiko und hohes Risiko. Diese Einstufung beeinflusst direkt den Umfang der Sorgfaltspflichten und die Häufigkeit von Kontrollen durch die Behörden.

Übersicht der drei EUDR-Risikokategorien

Niedriges Risiko

Für Importe aus Ländern mit niedrigem Risiko gelten vereinfachte Sorgfaltspflichten gemäß Art. 13 EUDR. Produkte aus solchen Ländern müssen zwar ebenfalls die umfangreichen Informationsanforderungen erfüllen (Art. 9 EUDR), es müssen jedoch keine Risikoanalysen (Art. 10 EUDR) oder Risikominderungsmaßnahmen (Art. 11 EUDR) durchgeführt werden. Das reduziert den administrativen Aufwand, ändert aber nichts an der grundlegenden Pflicht zur Nachweisführung: Exakte Geokoordinaten der Anbauflächen müssen trotzdem erfasst werden. Die Kontrollquote liegt bei 1 %.

Standardrisiko

Die Kategorie Standardrisiko ist der Normalfall und bringt die vollständigen Due-Diligence-Anforderungen mit sich. Unternehmen müssen die exakten geografischen Koordinaten der Anbau- oder Produktionsflächen erfassen, eine Risikoanalyse durchführen und bei Bedarf Maßnahmen zur Risikominderung umsetzen. Die Kontrollquote liegt bei 3 %.

Hohes Risiko

Auch Länder der Kategorie hohes Risiko unterliegen vollständig den Due-Diligence-Anforderungen. Aufgrund des hohen Entwaldungsrisikos oder von Verstößen gegen lokale Rechtsvorschriften müssen Unternehmen hier besonders genau hinschauen. Die Kontrollquote beträgt 9 %.

Warum das Benchmarking wichtig ist

Die Risikoeinstufung wirkt sich unmittelbar auf Aufwand, Kosten und Geschwindigkeit der EUDR-Compliance aus. Importe aus Hochrisikogebieten erfordern mehr Zeit und Ressourcen, während Importe aus Niedrigrisikogebieten einen administrativen Vorteil bieten. Unternehmen, die ihre Lieferketten frühzeitig analysieren und anpassen, erfüllen die Anforderungen effizienter und minimieren das Risiko von Verzögerungen.

Wichtig: Auch wenn für Produkte aus Niedrigrisikoländern keine Risikoanalyse durchgeführt werden muss, verlangt Art. 9 EUDR, umfangreiche Informationen zu sammeln, auf deren Basis eine Risikoanalyse möglich wäre. Es wäre also falsch anzunehmen, dass Unternehmen mit Bezug aus Niedrigrisikoländern sich nicht frühzeitig um die Erfassung der relevanten Informationen kümmern müssten.

Polygon One begleitet Unternehmen bei allen Schritten der EUDR-Umsetzung, von der Herkunftsanalyse und Risikobewertung über die Geolokalisierung bis zur Integration ins EU-System TRACES.

Niklas Glienke
Niklas GlienkeCo-Founder · Produkt & Markt
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